Kinderbetreuung - Hische in NDZ: „Anspruchsdenken ohne Ende“
Die Stadt Springe erfüllt in Sachen Kinderbetreuung die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht.
Statt Selbstkritik zu üben, zeigt der Bürgermeister, wes‘ Geistes Kind er ist, wirft den Eltern eine „hohe Erwartungshaltung“ und „Anspruchsdenken ohne Ende“ vor und empfiehlt berufstätigen Eltern allen Ernstes die Betreuung zu Hause (NDZ vom 04.05.2015).
Kinderlose 2 Gehälter - Familien nur eins?
Fakt ist: Die Eltern der unter drei jährigen Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung, der ihnen den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit erleichtern soll. Eltern sind dabei nicht aus Spaß berufstätig, sondern weil sie zwei Einkommen brauchen. Kinderlosen werden selbstverständlich zwei Einkommen „zugestanden“, aber eine junge Familie mit entsprechend gesteigertem Finanzbedarf soll von einem Gehalt leben?
Springen die Großeltern ein?
Der Bürgermeister empfiehlt die Betreuung bei den Großeltern, aber die sind häufig selbst noch berufstätig, wohnen auch nicht immer vor Ort oder lassen sich auch nicht (mehr) wie selbstverständlich vor den Familienkarren spannen. Der Bürgermeister scheint da noch in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu leben, wenn er an dieser Stelle Werbung für die „Herdprämie“ macht – 150 Euro für den Verzicht auf ein Einkommen – wer hat sich das bloß ausgedacht?
Und was ist nach dem dritten Geburtstag?
Fakt ist, das Problem geht doch weit über die ersten drei Lebensjahre (in denen besagter Rechtsanspruch besteht) hinaus: Sind die Kinder nämlich dem Krippenalter (ab 3 Jahren) entwachsen, können die Eltern ihre Berufstätigkeit gleich wieder an den Nagel hängen, wenn sie nicht einen der begehrten Ganztagsplätze in der Kita ergattern.
Und was ist nach der Einschulung?
Haben sie irgendwie diesen Schritt gemeistert, können sie ihre Berufstätigkeit mit der Einschulung wieder an den Nagel hängen, wenn sie nicht einen der begehrten Hortplätze mit Ferienbetreuung ergattern oder bei ihrem Arbeitgeber 75 bis 80 Urlaubstage raushandeln.
Noch viel zu tun!
Das sind die Probleme berufstätiger Eltern, Herr Bürgermeister, da gibt es noch viel zu tun auf dem Weg zur Familienfreundlichkeit – mit romantischen Beschwichtigungen und einem Familienbild á la Doris Day ist da niemandem geholfen. Und zum Thema „hohe Erwartungshaltung“ und „Anspruchsdenken ohne Ende“: Sorgen machen würde ich mir eher, wenn die Eltern in punkto Betreuung ihrer Kinder keine Ansprüche und keine hohen Erwartungen hätten.
> "Zumindest in Teilen der Zielgruppe, die für 150 Euro monatlich auf ein komplettes Gehalt verzichtet, wäre es vielleicht besser man gäbe ihnen die 150 Euro, wenn sie ihr Kind in die Krippe geben. Natürlich kann man das nicht verallgemeinern"
Kann man auch nicht verallgemeinern!
Viel Arges findet man auch in den "besseren" Haushalten - bis hin zu Misshandlung und Missbrauch. Vernachlässigung findet man da ganz besonders. Usw.
Ich bin übrigens gegen die sozialistische Verkrippung, wie sie stattfindet.
Aber wenn man schon denen, die ihre Kinder in den religiösen / staatlichen Betreuungsbetrieben parken, bis auf ein paar mickrige Gebühren die Kosten überwiegend aus der Steuerkasse finanziert, dann sollte man gerechterweise denen, die sich eigenverantwortlich selbst um ihre Kinder kümmern wollen, auch ähnlich hohe Summen zukommen lassen - und das wären nicht nur die "150", sondern dann um die 1000 Euro (so viel zahlt der Steuerzahler ja bekannterweise im Schnitt pro Monat/Platz als Zuschuss).