90 Widersprüche gegen Methangasfabrik – Normenkontrollverfahren angeschoben
Gut 90 Widersprüche gegen die Methangasfabrik Schwarzer Koppelweg sind beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover gegen den Genehmigungsbescheid eingegangen. Zwar läuft die Auslegungsfrist heute aus. Gleichwohl können binnen einer Frist von vier Wochen weitere Widersprüche beim Gewerbeaufsichtsamt schriftlich eingereicht werden.
Der überwiegende Tenor der Widersprüche kritisiert, dass eine andere Anlage als ursprünglich beantragt wurde, genehmigt worden ist. Tatsächlich habe es erhebliche Veränderungen des Anlagenkonzepts gegeben. Nicht nur die Gaslagermenge sei deutlich erhöht worden, sondern auch die Leistung des Anlagen-BHKW sei am Antrag vorbei quasi verdoppelt worden. Überdies gebe es kein verbindliches Wärmekonzept, das laut Bebauungsplan 81 vier Wochen vor Baubeginn hätte vorliegen müssen, so die IG Schwarzer Koppelweg.
Die heimliche Umgehung des eigentlichen Genehmigungsverfahrens zeige einmal mehr, dass der Bebauungsplan 81, der Städtebauliche Vertrag sowie die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf tönernen Füssen stünden. Darüber hinaus weise die Genehmigung erhebliche Mängel aus, die insbesondere auch den Störfall- und Umweltschutz betreffen. Gravierend sei, dass weder von Betreibern noch vom Bedienungspersonal Fachkundenachweise, also quasi „Führerscheine“, gefordert würden und „Hinz und Kunz“ die Anlage bedienen könnten.
Es sei auch kein ausreichender Sabotageschutz vorgesehen. Ein einfacher, 1,5 Meter hoher Maschendrahtzaun halte niemanden zurück. In diesem Zusammenhang verwiesen einzelne Beschwerdeführer auf den Sabotageakt in einer Biogasanlage im nahegelegenen Schmarrie bei Bad Münder. Dort hätten sich Saboteure Zugang verschafft, Ventile und Fluttore geöffnet. Dabei seien rund 300.000 Liter Flüssigkeit aus Maissilage und Rinderdung ausgelaufen. Diese chemische Brühe soll Fachleuten zufolge alles Leben im Meinser Bach abgetötet haben.
Deshalb müsse beim Umgebungs- und Anlagenschutz deutlich nachgebessert werden, insbesondere mit Blick auf die erst vor Kurzem mit EU-Mitteln sanierte nahegelegene Haller, fordern einige Widersprüche. Insbesondere müssen solide Einfriedungen mit hohem Widerstandswert, Alarm- und Überwachungsanlagen sowie ein wannenartiger Aufbau der Solplatte mit Fluttoren zur Vorschrift gemacht werden.
Auch die vorgeschriebenen Feuerschutzmaßnahmen erscheinen mangelhaft. So fehlen Hydranten an der Anlage sowie zwischen Anlage und Wohnbebauung zum vorbeugenden Schutz der Anwohner. Nach Auffassung der IG Schwarzer Koppelweg müsse der Genehmigungsbescheid zurückgezogen werden, weil die Anlagenkenndaten nicht der beantragten Anlage entsprechen.
Ein Normenkontrollverfahren beim OVG Lüneburg soll jetzt klären, ob der Bebauungsplan 81 vorschriftsmäßig aufgestellt worden ist. Aufgrund der Widersprüche hofft die IG Schwarzer Koppelweg, dass die Baugenehmigung vorerst ausgesetzt wird.