Waffenscheinpflichtige Kunst am Oberntor?
Über Kunst lässt sich trefflich streiten. Mal kommt sie in Gestalt verbogener Rohre daher, mal als ansehnlich gestalteter Brunnen. Und nun ist es ein stählerner „Kamelsattel“, der als Kunstwerk eines ambulanten Schmiedelabors das Interesse auf die Schmiedekunst lenken soll. So weit so gut. Aber nicht zu Ende gedacht. Das Futter des Sattels sind scharfkantige viereckige Stahlplatten, deren Spitzen dazu größtenteils nach außen gebogen sind. In ihren Zentren sind Namensplatten angebracht von jenen, die dieses Experiment mitgestaltet haben.
Aber was ist eigentlich so bemerkenswert an dem Kamelsattel? Bemerkenswert ist die Gedankenlosigkeit des Künstlers sowie jener Rathausmanager, die das Aufstellen dieses gefährlichen Monsters betrieben haben. Sie bringen damit die Kinder, die dieses „Kunstwerk“ ganz sicher als Spielgerät betrachten, in unmittelbare Gefahr. Kinder sind nicht zu halten, wenn es etwas zu entdecken gilt. Kinder entwickeln Eigendynamik, auf die ihre Begleiter oft keinen Einfluss haben.
Ganz sicher gibt es keine Unbedenklichkeitbescheinigung für dieses verunglückte Modell, das ganz sicher auch nicht mit einer TÜV-Plakatte ausgestattet, geschweige denn vom Sicherheitsbeauftragten der Stadt abgenommen worden ist. Verschlimmert wird diese Gedankenlosigkeit durch die Tatsache, dass der Kamelsattel gleich vor einem Laden mit Kinderspielzeug und einem Eiscafé platziert ist. Ein Schaukelpferd gleich daneben lädt ein, auch den Sattel zu besteigen – aber welche Folgen könnte das haben? Schnitte und Risse in hübschen Kindergesichtern? Vernarbte Beine oder gar Schlimmeres?
Liebe Verantwortliche: Dieses Kunstwerk gehört wegen seiner Gefährlichkeit hinter Schloß und Riegel, und zwar umgehend.
Gesetzt den Fall
Gesetzt den Fall, der Bug stünde bis zum Frühjahr 2010 an seinem jetzigen Ort in der Fußgängerzone Bereich Oberntor vor Eiscafe’ und Spielzeugladen.
Gesetzt den Fall, tollende Kinder würden sich an der experimentellen Schmiedearbeit verletzen.
Gesetzt den Fall, wir bekämen einen eisigen Winter.
Gesetzt den Fall, Schnee- und Eisräumen würde in der bekannten Weise betrieben.
Gesetzt den Fall, junge, ältere und alte Menschen oder gar Gebrechliche würden auf glatten Flächen straucheln, ausrutschen und gegen die scharfkantige Oberfläche des Bugs knallen.
Gesetzt den Fall, das geschähe des Nachts, wenn sonst niemand auf der Straße ist.
Was die Kinder angeht, so bestünde ja die elterliche Aufsichtspflicht.
Was die anderen angeht, Erwachsene wie Behinderte, die könnten ja auf sich selbst aufpassen.
Das würde auch für die Nachtwanderer gelten.
Aber was ist bei Schnee und Eis? Wer wäre dann für die Kolateralschäden verantwortlich?
Es geht also nicht um Kunst, nicht um beliebige Zuweisung der Verantwortung, sondern schlicht um die öffentliche Sicherheit.
Vorbeugen ist besser als heilen.