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Flohhalsband verursacht Leid !

Die Katzenhilfe Hannover hat aufgrund einer Bitte um Hilfe für eine verletzte Mutterkatze und ihre 2 krank aussehenden Jungtiere eine Falle zur Verfügung gestellt.Nahe einem Bauernhof und einem Reitstall in der Region Hannover werden zuerst die 2 Jungtiere (Verdacht auf Katzenschnupfen) und später dann die Mutterkatze, eine kleine schwarze Katze eingefangen.
Bei näherem Betrachten stellt sich heraus, dass die Mutterkatze ein Flohhalsband trägt, dass am Hals teilweise eingewachsen ist, da sie mit dem Vorderpfote im Halsband hängengeblieben ist und sich somit schwere Verletzungen in der Achselhöhle zugezogen hat, sich fast selbst erdrosselt hätte. Die Katze ist abgemagert. Wie hat sie es geschafft bislang ihre Kleinen zu versorgen ?
Nur mit einer Operation beim Tierarzt ist es möglich die arme Katze vom Halsband zu befreien.Da es sich um eine unkastrierte Katze (ohne Chip oder Täto) handelt wird sie auch gleich kastriert und bekommt eine Tätowierung.Sie erhält Antibiotika und die Wunden am Hals und der Achselhöhle müssen genäht werden.
Von einem mit der Katzenhilfe Hannover zusammenarbeitenden Tierschutzverein wird sie nun gepflegt und kann sich von den Strapazen erholen. Dort bleibt sie bis zur Vermittlung eines neuen Zuhauses.
Auch die Jungkatzen sind auf dem Wege der Besserung.

Danke an die Katzenfreunde, die durch ihr beherztes Eingreifen den Katzen geholfen haben und an alle Beteiligten, die sich für die Katzen und ihr Wohlbefinden eingesetzt haben!

Besser und ungefährlicher als Halsbänder sind die Kennzeichnung per Tätowierung oder Chip sowie entsprechende Mittel (zB. Frontline, stronghold, etc). die die Katzen vor Flöhen und Zecken schützen.

Über eine Unterstützung der Katzenhilfe Hannover bei den für diese Aktion entstandenen Tierarztkosten würden wir uns freuen.

Bei Angabe von Name und Adresse wird eine Spendenbescheinigung erteilt.
Bankverbindung siehe homepage
http://www.katzenhilfe-hannover.de

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3 Kommentare

Ein guter Artikel mit einer wichtigen Warnung vor Halsbändern!
Auch eine dickes Lob für den Einsatz!
(Kastrieren natürlich ausgenommen - dass ich dagegen bin, Tiere zurechtzuschneiden, damit man sie in Gefangenschaft halten kann, dürfte bekannt sein ;))

Vielleicht könnten aber obige Fachleute eine - vielleicht dumme - Frage beantworten:

Ich finde es lobenswert, Tiere in Not einzufangen und sie versorgen zu lassen und würde das selbst auch machen. Andererseits bin ich Anhänger des natürlichen, freien Lebens und stolpere immer über die anschließende Dauergefangenschaft.

Ich persönlich würde das Tier einfangen, behandeln lassen und ggf. noch kurz pflegen und es dann aber wieder in die Freiheit (möglichst wieder in seinem Revier) entlassen wollen.

Dabei tauchte die Frage auf, wie das rechtlich ausschaut - ob man dann die Verantwortung sozusagen dauerhaft an der Backe hat und das Freilassen dann ggf. rechtlich zum verbotenen Aussetzen wird.

Wenn ja, wäre das schlecht, denn man kann ja nicht ständig Tiere dauerhaft und massenweise aufnehmen. Und Hilfsbereite würden dadurch auch abgeschreckt werden, zu helfen.

Freigänger werden grundsätzlich auch als Freigänger in ein neues Zuhause vermittelt.
Allerdings gibt es auch Freigänger, die es später aufgrund "schlechter Erfahrungen (?)" vorziehen, nur in Wohnungshaltung zu leben.
Genauso kann es sein, dass eine bisherige Wohnungskatze lieber mehr im Freien leben möchte.
Dies hängt also ganz vom Wesen der jeweiligen Katze ab.
Dennoch hat der Mensch letzendlich die Verantwortung für das Wohlergehen dieser Tiere! Und so werden von der Katzenhilfe Hannover nicht anfaßbare,nicht vermittelbare Freigängerkatzen an diversen Futterplätzen versorgt.

Hm, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt?!

Ich wollte eigentlich nur wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn ich ein verletztes Tier einfange, vom Tierarzt behandeln lasse (oder es selbst aufpäppele) und dann wieder in die Freiheit entlassen will.

Bei z.B. einer Amsel oder einem Hasen gäbe es wohl kein Problem, wenn man sie wieder frei lässt, weil die generell als Wildtiere gelten?!

Was aber bei sogenannten klassischen Haustieren wie Sittich, Katze und so weiter - kann ich die wieder ohne rechtliche Probleme frei lassen oder muss ich die behalten o.ä., weil das Freilassen als Aussetzen zählt und nicht gestattet ist?

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