Trau keinem Bankberater
Am 22.2.14 führte ich ein Beratungsgespräch bei der Volksbank Hannover in der Zweigstelle Letter: Um ca. 500 € Zinsen zu sparen, wollte ich ein kfw-Darlehen durch einen neuen Kredit ablösen.
Im Beratungsgespräch bei der Bank wurde von der Baufinanzierungsabteilung telefonisch geklärt, daß dies ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich sei. Offensichtlich ist auch der Baufinanzierungsabteilung in dem Moment entgangen, daß das kfw-darlehen nur in der 1. Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösbar war, jetzt aber in der 2.
Zinsbindung ist.
Aufgrund dieser Aussage habe ich bei einer anderen Bank das Ablösedarlehen abgeschlossen. Nun verlangt die Hannoversche Volksbank 2800 € Vorfälligkeitszinsen.
Ein enormer Schaden aufgrund einer fehlerhaften Bankberatung!
Verbraucherschutz: keiner
Einen Fehler der Bank sieht weder die Hannoversche Volksbank noch der Ombudsmann der Volksbanken (soviel zum Thema Unabhängigkeit): es steht schließlich im Kleingedruckten, da hätte ich selbst drauf kommen müssen. Die Bank wäre nicht verpflichtet mich auf Vorfälligkeitszinsen hinzuweisen - offensichtlich auch nicht auf Nachfrage.
Der "Schlichtungsvorschlag" lautet "Zahlen".
Meine Warnung an alle:
1. Traue keinem Bankberater - lass Dir alles schriftlich geben
2. Traue keinem Bankberater - lies lieber alles selber nach - dann kannst Du auch günstige Online-Banken in Anspruch nehmen, die gaukeln dir immerhin keine Beratung vor.
3. kfw-Darlehen sind, wenn überhaupt, nur in der 1. Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentshädigung ablösbar, danach kassiert die Hausbank.
Hallo Petra, fehlerhafte telefonische "Beratung" hat dazu geführt, dass dir auf Grund von Vertrauen zu einem Geldinstitut ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist. Deine Warnung sollte jedem Leser zu Denken geben. Ich "bade" zur Zeit einen Fehler der Steuerabteilung Garbsen aus, dem ein falscher Abgabenbescheid für die Höhe der Abfallgebühren zugrunde liegt. Meinen Einspruch hätte ich fristgemäß innerhalb von 4 Wochen eingelegen müssen, die Verantwortlichen kommen deshalb ungeschoren davon, obwohl ihnen nachweislich die aktuellen korrekten Daten vorlagen und sie fehlerhaft gearbeitet haben. Ein Freund hat gerade noch fristgerecht Einspruch beim Finanzamt gegen seine Einkommensteuererklärung einlegen können, der Mitarbeiter hatte eingereichte Unterlagen "vergessen" zu bearbeiten.
Fazit : Vertrauen (?), nein!!! Kontrolle, immer!! GU