Einladungen an den Stadtrat werden nicht weitergeleitet - ok?
Der Verein "Letter-fit: Miteinander-Füreinander" e.V. hatte am 2.3.17 zum Bürgergespräch geladen. Die Einladung wurde an die Stadt übermittelt, mit der Bitte, diese an den Stadtrat weiter zu leiten.
Dies wurde abgelehnt, da die Stadt nicht parteiisch sein dürfe.
Der Verein sieht das anders: die Stadt ist Dienstleister für die Bürger und hat deshalb die Einladung weiter zu leiten. Dies beinhaltet keine Stellungnahme, ist eine reine Dienstleistung. Anders ist der Rat der Stadt nicht erreichbar.
Nun soll es angeblich verboten sein, solche Einladungen zur politischen Diskussion weiter zu leiten.
Was ist die Rechtsgrundlage, aus der dies hervor geht?
Oder paßte der Stadt nur die geplante Gesprächsrunde nicht?
Das nächste Bürgergespräch ist geplant, das Problem der Einladung bleibt.
Wegen eines ähnlichen Anliegens habe ich die hiesige Ratsvorsitzende wiederholt direkt angeschrieben, aber bisher keine Antwort bekommen. Das mein Anliegen diskutiert wurde, allerdings ergebnisoffen, kann ich einer Mail der Ratsvorsitzenden an die Bürgermeisterin entnehmen, von der ich bewusst oder unbewusst eine Kopie erhalten habe.
Die Rechtsgrundlage ist mir nicht bekannt, würde mich allerdings auch interessieren.
Viele Grüße nach Letter.
Karl-Fr. Seemann