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Vortrag zu Pflege und Gesundheitsvorsorge, Pflegebedarf, Betreuung

Zum Auftakt des neuen Veranstaltungsjahres trafen sich die LandFrauen Seelze-Harenberg am 13.10.2015 im Zollkrug in Gümmer, um einem Vortrag zum Thema „Pflege und Betreuung“ beizuwohnen.

Nachdem die Vorsitzende des LandFrauen Vereins, V. Förster, die zahlreich erschienenen Gäste begrüßt hatte, stellte sich Frau Meisel von der „Awo Wohnen und Pflegen gGmbH“ aus Seelze vor und führte durch einen detaillierten Vortrag zum Thema Pflege und Betreuung.

So wurden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, von der Tagespflege über die Kurzzeitpflege, bis zur Verhinderungspflege und der vollzeitstationären Pflege.

Die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes wurde dargestellt und so mancher der anwesenden Damen war nicht bekannt, dass diese Leistung eine Krankenkassenleistung ist. Außerdem stellte Frau Meisel den Notruf und die Möglichkeit des Essens auf Rädern vor, um älteren Menschen ein weitestgehend selbständiges Leben zu ermöglichen.

Die Möglichkeiten aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes (seit 01.01.2015) wurden von Frau Meisel angesprochen. So ist es möglich, nicht abgerufene monatliche Leistungen anderweitig einzusetzen (z. B. kurzzeitige Unterbringung)

Frau Meisel klärte über „Betreutes Wohnen“ auf. Nach dem Motto, so viel wie nötig, so wenig wie möglich, können beim betreuten Wohnen die Veranstaltungsangebote und die Mahlzeiten der Pflegeeinrichtung wahrgenommen werden, jedoch bewohnt man einen gemieteten Wohnbereich, abgekoppelt von der Pflegeeinrichtung.

Es wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu besitzen. Diese Vollmachten können, wenn sie nicht mehr aktuell sind widerrufen oder aber auch mit einem neuen Datum und Unterschrift bestätigt werden, verpflichtend ist das jedoch nicht.

In der Geldbörse sollte man ein Kärtchen mit Notfalladresse inklusive Telefonnummer mitführen und der Hinweis, dass eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Sehr interessant war der Hinweis, dass möglichst ein Organspendeausweis mitgeführt werden sollte, auch wenn man keine Organe spenden möchte. Das „nicht spenden wollen“ sollte auf dem Ausweis vermerkt sein, da im Notfall alle Beteiligten (Krankenhausmitarbeiter/Ärzte) darüber informiert sind und die Verwandten somit nicht belastet werden.

Viele der Anwesenden hätten nicht gedacht, dass Pflege und Betreuung so viele Fragen aufwirft. Was ist eine Vorsorgevollmacht, was eine Generalvollmacht? Kommt beim betreuten Wohnen ein ambulanter Pflegedienst? Diese und viele andere Fragen und Antworten wurden nach dem Vortrag beantwortet, hinterfragt und besprochen.

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