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Arbeitsmarktmesse Jobaktiv Rostock 2017

JOBAKTIV 2017 in Rostock | Größte zweitägige Arbeitsmarktmesse in Mecklenburg-Vorpommern

Am 18. und 19. Oktober 2017 veranstalten die Rostocker Arbeitsagentur und die Jobcenter Bad Doberan, Güstrow und Rostock mit der JOBAKTIV die größte zweitägige Arbeitsmarktmesse in Mecklenburg-Vorpommern. Die Schirmherrschaft für die Messe hat die Ministerpräsidentin des Bundeslandes MV Manuela Schwesig übernommen.

Hartz IV ist offener Strafvollzug

Seit einigen Wochen verschicken die obengenannten Jobcenter diverse Einladungen, die für mich eher Vorladungen sind, denn eine Einladung muss man nicht mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen. Mit einer Einladung bittet man doch jemanden an einem Fest oder einer Veranstaltung teilzunehmen. Ich stelle mir gerade vor, meine Freunde zu einer Gartenparty einzuladen und dieser Einladung eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen, bei nicht erscheinen 50 € an mich zu zahlen.

Man kann ich also nicht von einer Einladung sprechen, sondern eher von einer Vorladung. Brisant wird die Thematik aber erst, wenn man bedenkt, dass es sich bei den Eingeladenen hauptsächlich um Leistungsempfänger im SGB II Bezug handeln dürfte. Nun nichts gegen Arbeitsmarktmessen, die den arbeitssuchenden dabei helfen, wieder eine Arbeit zu finden. Allerdings stellt sich die Frage, wie diese Messe den Menschen wirklich helfen soll? Man darf dabei nicht vergessen, dass die Bürger im Leistungsbezug, mittels ihrer Eingliederungsvereinbarungen, jeden Monat verpflichtet werden, Bewerbungen in einer in der EGV bestimmten Anzahl zu schreiben und die dem Fallmanager nachzuweisen. Gleichzeitig kann sich jeder Bürger über Arbeitsstellen im Internet zu Hause oder im Jobcenter informieren.
Wenn jetzt auch noch bedenkt, dass die Leistungen im SGB II, sprich Hartz 4, keine Leistungen für Bewerbungen und Reisekosten beinhalten, fragt man sich wie die Leistungsempfänger diese Kosten für die Anfahrt nach Rostock verauslagen sollen. In dem mir vorliegenden Fall kommt der Eingeladene aus dem Landkreis Güstrow in der Nähe von Teterow. Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, entstehen nach Auskunft des Bürgers, entstehen so Kosten von ca. 30.-€ für Hin-u. Rückfahrt.
Der „Einladung“ kann man entnehmen, dass unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Reisekosten erstattet werden können.
Nun wenn in den SGB II Leistungen keine Reisekosten vorgesehen sind, warum sollte der Leistungsempfänger dann in Vorkasse gehen, wo er noch nicht einmal die Gewissheit hat, diese überhaupt erstattet zu bekommen? Geht er in Vorkasse, muss er möglichweise vermuten über die Kosten in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, dem er nur mit Widerspruch und Klage begegnen kann. Sollte dies der Fall sein, muss er damit rechnen entweder dieses Geld nicht erstattet zu bekommen oder monatelang auf dieses Geld zu warten. Da muss man sich die Frage stellen, warum das Jobcenter nicht die Kosten sofort übernimmt oder vor Ort erstattet?

Somit stellt sich weiterhin die Frage, was kostet diese ganze Messe überhaupt?
Sind die Arbeitgeber, rund 100 Unternehmen als Gäste vor Ort oder bezahlen die Unternehmen ihren Messeauftritt aus eigener Tasche, wohl kaum?
Allein die Erstattung der Reisekosten, die mit der Einladung verbundener Rechtsfolgebelehrung versehenen verschickten Vorladungen, dürften tausende von Steuergeldern kosten und nichts bringen.
Fazit, man feiert wieder einmal den Arbeitsmarkt und unterstützt lediglich die Unternehmen bei der Suche nach billigen Arbeitskräften. Denn niemand spricht es aus, aber ist es nicht so, dass es die verdammte Pflicht eines Unternehmers ist, sich sein Leute selber zu suchen und nicht über zwangsverpflichtete eingeschüchterte Delinquenten im SGB II Bezug zu verfügen.

Zumindest für die UNternehmen geht das Konzept auf, denn die Stände sind für Arbeitgeber kostenlos:

Zitat: " JOBAKTIV – das ist das Premiumprodukt der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitsmarktmessen. Das Messekonzept
unterstützt die teilnehmenden Firmen durch innovative Brancheninseln. Die Unternehmen benötigen keine eigenen Messeständeund nehmen kostenlos an der Veranstaltung teil. " 

Derweil die Jobsuchenden von ihren SGB II Leistungen unter Strafandrohung anreisen müssen. 

Jeder der eine Einladung zur Messe Jobaktiv Rostock mit Rechtsfolgebelehrung bekommen hat, sollte schnellstens einen Antrag auf Vorkasseerstattung für die Reisekosten stellen und gleichzeitig um einen rechtmittelfähigen Bescheid bitten. Keinesfalls ist der SGB Empfänger verpflichtet aus seinen Leistungsbezug Mittel für Reisekosten zu verauslagen, zu der die Jobcenter "Einladungen" verschicken.
 
Bezüglich der sogenannten Eingliederungsvereinbarungen auch EGV genannt, fragen Sie ihren Betreuer beim Jobcenter dann beim nächsten Mal, wann Sie den aus der Gesellschaft ausgegliedert wurden? Denn Voraussetzung für eine Eingliederung kann ja nur eine vorhergehende Ausgliederung gewesen sein?  Es sei denn der Bezug von SGB II Leistungen bedeutet automatisch die Ausgliederung aus unserer Gesellschaft....?  

Beim NDR liest sich das dann so:

9.000 Interessierte auf der Messe erwartet

Mit der Messe wollen Unternehmen dringend benötigte Fachkräfte finden. Zudem sollten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gute Arbeitsmöglichkeiten finden, hieß es. Es ist die dritte Messe dieser Art nach 2013 und 2015. Vor zwei Jahren kamen rund 7.000 Menschen zur "Jobaktiv", in diesem Jahr könnten es 9.000 werden, so der Sprecher.

NDR

  • Wir haben ...Wir haben.... Einladungen verschickt mit Sanktionsandrohungen Screenshot NDR
  • hochgeladen von Norbert Höfs
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1 Kommentar

Böse Sache. Guter Text.

> " unterstützt lediglich die Unternehmen bei der Suche nach billigen Arbeitskräften. Denn niemand spricht es aus, aber ist es nicht so, dass es die verdammte Pflicht eines Unternehmers ist, sich sein Leute selber zu suchen und nicht über zwangsverpflichtete eingeschüchterte Delinquenten im SGB II Bezug zu verfügen."

Genau dafür ist doch das ganze Arbeitsamtssystem geschaffen, damit der Wirtschaft billige Zwangsarbeiter zuströmen...

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