Rostocker "Ständehaus" im Stil des Historismus
In Rostock gilt das „Ständehaus“ (Ecke Steinstraße/Wallstraße, unmittelbar nebem dem Steintor) als bedeutendstes Gebäude im Stil des Historismus. Das überreich mit gotischen Formen geschmückte Backsteingebäude wurde 1893 als Sitz der mecklenburgischen Stände fertiggestellt. Das Haus ist heute Sitz des Oberlandesgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern.
Auffallend: Das frühere Repräsentationsgebäude der mecklenburgischen Landstände zeigt die Bronzestatuen (v. l.): Herzog Johann Albrecht I. (1561 – 1576), Großherzog Friedrich franz II. (1842 – 1883), Großherzog Georg von Mecklenburg-Strlitz (1816 – 1860) und Herzog Christian Ludwig II. (1747 – 1756)
Interessant: Das Wappen trägt das Motto „Per aspera ad astra“ (durch Mühsal zu den Sternen), im übertragenen Sinn: Der Erfolg ist nur durch Anstrengung zu haben.
Zur Geschichte des markanten Bauwerks:
- Von 1893 bis 1918 Verwaltungs- und Gerichtssitz des mecklenburgischen Ständestaates
- Nach 1920 Verwaltungsgebäude (u. a. Arbeitsgericht, Polizeiverwaltung)
- Nach 1933 im Einsatz des nationalsozialistischen Staates (u. a. Schauprozesse)
- Nach 1945 Sitz staatlicher Verwaltungen (u. a. Volkspolizei)
- Von 1953 bis 1990 Gebäude der Volksmarine der DDR
- Seit 1992 Sitz des Oberlandesgerichts Rostock