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Der SoVD fordert einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn.

Als Lohnuntergrenze muss er die bestehenden Möglichkeiten zur Schaffung branchenspezifischer Mindestlöhne ergänzen.

Er darf einen Stundenlohn von 7,50 Euro auf keinen Fall unterschreiten.
Argumente:
Mindestlohn schützt vor Lohndumping
Vor allem die Hartz-Gesetze haben zu einem ausufernden Niedriglohnsektor geführt: 2007 arbeitete mehr als jeder Fünfte (21,5 %) für einen Niedriglohn; 1998 waren es noch 14,2 %. Im Durchschnitt verdiente ein Niedriglohnbezieher in den alten Bundesländern 6,88 Euro und in den neuen Bundesländern 5,60 Euro. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wird der Niedriglohnsektor wieder in enge Grenzen verwiesen und Lohnarmut verhindert. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt ausnahmslos für alle und nicht nur für einzelne Branchen.
Arbeit muss zum Leben reichen!
Es gibt mehr als 1,3 Mio. so genannte Aufstocker, also Beschäftigte, deren Verdienst so niedrig ist, dass sie zusätzlich „Hartz IV“ beziehen müssen. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde einen wichtigen Beitrag dafür leisten, dass Niedrig-lohnbeziehende nicht mehr auf ergänzende „Hartz IV“-Leistungen angewiesen sind. Entlastet würden auch die Steuerzahler, die die aufstockenden „Hartz IV“-Leistungen derzeit bezahlen müssen und damit die Arbeitgeber entlasten.
Mindestlohn ist gut für die Rente
Niedriglohn ist ein zentraler Risikofaktor für Altersarmut. Ein Durchschnittsverdiener muss schon heute rund 25 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, um im Alter eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus zu erhalten. Im Jahr 2030 wird ein Durchschnittsverdiener wegen der Senkung des Rentenniveaus mehr als 30 Jahre eingezahlt haben müssen. Für Niedriglohnbeziehende bedeutet dies den direkten Weg in die Altersarmut. Mit einem Mindestlohn kann die Gefahr von Altersarmut erheblich entschärft werden. Außerdem führen Mindestlöhne zu einem Anstieg der beitragspflichtigen Löhne insgesamt und damit zu höheren Rentenanpassungen!
Mindestlohn ist Standard in der EU
Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in Europa und nähert sich immer mehr US-amerikanischen Verhältnissen. In der EU haben 20 von 27 Mitgliedstaaten einen gesetz-lichen Mindestlohn. In den westeuropäischen Euro-Ländern liegt der gesetzliche Mindestlohn bei mindestens 8,40 Euro pro Stunde; in Großbritannien bei 7,20 Euro pro Stunde.

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1 Kommentar

Mit der bundestagswahl entscheidet sich u. a. auch, ob mindestlöhne in weiteren branchen eingeführt werden können. Schwarz-gelb wird dies NICHT tun.

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