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Sozialpolitische Informationen des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,
die inklusive Bildung ist ein Schwerpunktthema der verbandlichen Arbeit des SoVD im Jahr 2009.
Wie wichtig uns das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder ist, haben wir bereits in den auf der Bundesverbandstagung im Januar 2009 verab-schiedeten 10 Grundsatzforderungen „Der Mensch im Mittelpunkt“ deutlich zum Ausdruck gebracht.
Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland in der Pflicht, den gemeinsamen Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder voranzubringen. Was in Europa längst die Regel ist, ist in Deutschland noch immer die Ausnahme: Kaum 16 Prozent aller behinderten Kinder können eine Regelschule besuchen; fast 85 % werden auf die Sonderschule verwiesen. Als SoVD wollen wir dafür streiten, dass sich die Schullandschaft hier deutlich verändert. Denn eine Schule für alle, die nicht ausschließt, sondern Kinder in ihrer Vielfalt anerkennt und einbezieht, kommt allen zugute.
Hier sind besonders die Länder und die Kommunen in der Pflicht, ein integratives Schulsystem zu schaffen. In Niedersachsen besuchen lediglich 4,7 Prozent der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischer Förderbedarf) eine integrative Schulform. Niedersachsen ist damit Schlusslicht.
Was ist zu tun?
Gesetzgeber
Zunächst ist der Landesgesetzgeber gefragt. Das Niedersächsische Schulgesetz muss dahingehend geändert werden, dass der Vorrang der gemeinsamen Beschulung als verbindlicher Rechtsanspruch eindeutig verankert wird.
Das Niedersächsische Schulgesetz regelt auch die Zusammensetzung der kommunalen Schulausschüsse. Nach § 110 NSchG ist es nicht möglich, dass behinderte Menschen bzw. ihre Vertreter (z.B. der kommunale Behindertenbeirat) in diesen Ausschüssen mitwirken. Auch hier ist der Landesgesetzgeber gefordert, eine entsprechende Änderung vorzunehmen.
Kommunen
Träger der Schulen sind die Landkreise. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Schulgebäude barrierefrei sind. Diese Verpflichtung ergibt sich nicht erst aus der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), sondern ist seit langem in § 48 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verankert. Barrierefrei heißt, dass Schulen von behinderten Kindern „ohne fremde Hilfe zweckentsprechend besucht und genutzt werden können“.
Was tut der Landesverband?
Der SoVD Landesverband Niedersachsen hat zu einem Runden Tisch „Inklusive Bildung“ eingeladen. Im Februar 2009 haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Verbänden sowie einem Vertreter des Niedersächsischen Kultusministeriums erstmals getroffen und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Schulgesetzes diskutiert. Beteiligt war auch die zuständige Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese Gespräche werden in den nächsten Monaten mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen fortgesetzt.
Der SoVD unterstützt eine Fragebogenaktion des Aktionsbündnisses „Eine Schule für alle, Mittendrin Hannover e.V.“ Mit diesem Fragebogen soll aufgezeigt werden, welche Schwierigkeiten Eltern und behinderte Kinder in Niedersachsen haben (hatten), einen Platz in einer allgemeinen Schule zu finden.
Außerdem hat der Landesverband Ministerpräsident Christian Wulff um Unterstützung gebeten, dass die Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket II bei der Schulsanierung vorrangig für die Herstellung von Barrierefreiheit verwendet werden. Wir werden in Kürze nachfragen, inwieweit unserer Bitte entsprochen wurde.
Was können Sie tun?
Barrierefreiheit
Erste und wesentliche Voraussetzung dafür, dass behinderte Kinder inklusiv beschult werden können, ist die Barrierefreiheit eines Schulgebäudes.
Wie ist die Situation bei Ihnen vor Ort? Ist die Barrierefreiheit verwirklicht, welche Schulen sind für behinderte Schüler nicht zugänglich oder nur mit Hindernissen?
Wirken Sie bei Ihrem Schulträger und in der Politik darauf hin, dass die Barrierefreiheit umgesetzt wird.
Gute und schlechte Beispiele
Schildern Sie uns gute und schlechte Beispiele.
Aus einigen Teilen Niedersachsen sind uns bereits gute Beispiele geschildert worden. Es gibt aber auch das Gegenteil, dass zum Beispiel bei einem Neubau die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt worden ist. Dabei handelt es sich bislang allerdings nur um mündliche Berichte. Um die Beispiele aber gegenüber der Landespolitik verwenden zu können, benötigen wir nachvollziehbare konkrete Schilderungen.
Sie können auch den Fragebogen des oben erwähnten Aktionsbündnisses „Eine Schule für alle, Mittendrin Hannover e.V.“ nutzen, der sich auf unserer Internetseite www.sovd-nds.de befindet und heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
Sollten Ihnen die Schulen in Ihrem Landkreis nicht bekannt sein, haben Stichproben auf den Internetseiten der Landkreise ergeben, dass dort Listen mit allen Schulen zu finden sind. So können Sie sich leicht einer Überblick verschaffen.
Unsere Ziele
Erstes Ziel unserer Aktionen ist natürlich eine Verbesserung der Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler.
Um zur Erreichung dieses Zieles den entsprechenden Druck auf die Politik ausüben zu können, beabsichtigt der SoVD Bundesverband, eine „SoVD-Landkarte zur Inklusiven Bildung in Deutschland“ zu entwickeln, in der die Erfahrungen der Landesverbände Ausdruck finden sollen. Deshalb hier noch einmal die Fragen des Bundesverbandes, zu deren Beantwortung wir Ihre Unterstützung benötigen:
Wie würden Sie die Ausstattung der allgemeinen Schulen in Bezug auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder in Ihrem Landkreis beurteilen (Barrierefreiheit, sonderpädagogische Förderung, Assistenzleistungen)?
Wissen Sie um konkrete Fallbeispiele, in denen Kindern mit Behinderungen bzw. den Eltern der Besuch einer allgemeinen Schule verwehrt wurde (ggf. bitte kurz schildern)?
Handelt es sich bei den Fallbeispielen Ihrer Ansicht nach eher um Einzelfälle oder um typisches Handeln der Schulverwaltung? Verfügen Sie über Fallzahlen, in wie vielen Fällen behinderten Kindern der Besuch einer allgemeinen Schule in Ihrem Landkreis jedes Jahr versagt wird (bei der Einschulung, bei späterem Wunsch, von der Sonder- zur Regelschule zu wechseln)?
Gemeinsam können wir es schaffen, Verbesserungen für behinderte Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Für Ihre Unterstützung und Mitarbeit bedanken wir uns bereits jetzt.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen die Abteilung Sozialpolitik,
Meike Janßen (Telefon: 05 11 / 70 148 – 13, meike.janssen@sovd-nds.de) und
Birgit Kloss (Telefon: 05 11 / 70 148 – 39, birgit.kloss@sovd-nds.de),
gern zur Verfügung.

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