Was sind Verträge in der Weltpolitik noch wert? Beispiel: NATO-Russland-Grundakte
Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten! Wenn man sich darauf nicht verlassen kann, so schürt das Argwohn und Misstrauen. Aber der Klageweg steht ja offen, mag man denken. In der Weltpolitik allerdings sieht das anders aus. Die UNO etwa, theoretisch eine geeignete Autorität, kann die Aufgabe der Gerichtsbarkeit mit allen Folgen offensichtlich (noch) nicht erfüllen, da die Menschen den britischen Philosophen und Staatstheoretiker Thomas Hobbes (Homo homini lupus) noch immer nicht ernst nehmen wollen, obwohl gerade die derzeitige Weltlage ihn permanent bestätigt.
Aber darum soll es hier gar nicht gehen. Es soll nur an dem Beispiel der NATO-Russland-Grundakte im Abgleich mit der jedem bekannten Lage offen gelegt werden, wie fragwürdig nicht einklagbare Verträge heutzutage in der Weltpolitik sind.
Wikipedia schreibt:
"Die NATO-Russland-Grundakte (offiziell Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation) ist eine am 27. Mai 1997 in Paris unterzeichnete völkerrechtliche Absichtserklärung zwischen der NATO und Russland.
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Die Grundakte erkennt die Veränderungen seit dem Ende des Kalten Kriegs an und strebt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis an, um einen gemeinsamen Sicherheits- und Stabilitätsraum zu schaffen. Grundsätze, auf die man sich geeinigt hatte, waren: „Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit“ sowie „Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker selbst zu wählen“. Politische Ziele waren die Schaffung freier Marktwirtschaften und deren Schutz sowie die Mitwirkung an Konfliktverhütungen durch die Vertragsparteien unter dem Dach und der Verantwortung des UNO-Sicherheitsrates.
Um diese Ziele zu verwirklichen, wurde der NATO-Russland-Rat geschaffen. In ihm stehen die Beteiligten in direkter Verbindung und konsultieren sich gegenseitig sowohl regelmäßig in Routineangelegenheiten als auch bei Bedarf im Fall von Spannungen.
Der dritte Teil der Akte handelt von gemeinsamem Engagement in einer Vielzahl von Feldern, darunter Rüstungskontrolle, gemeinsame Friedensoperationen sowie der Kampf gegen Rauschgift. Dazu sollen auch bestehende Organisationen wie die Vereinten Nationen und die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa genutzt werden. Diese werden durch den neuen Vertrag ausdrücklich nicht in ihren Tätigkeitsfeldern eingeschränkt.
Im Bereich der direkten politisch-militärischen Angelegenheiten ist der Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen in den neuen Mitgliedsstaaten der NATO in Mittel- und Osteuropa enthalten. Abhängig von der Sicherheitslage begrenzt der Vertrag die Stationierung von Truppen in den neuen NATO-Mitgliedsstaaten, wobei eine Truppenaufstockung nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. „In diesem Zusammenhang können, falls erforderlich, Verstärkungen erfolgen für den Fall der Verteidigung gegen eine Aggressionsdrohung und für Missionen zur Stützung des Friedens.“"
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