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Wahlrechtsreform
Verkleinerung des Bundestags: Gutes Ziel, völlig falscher Weg - Ampel, quo vadis?

Der Bundestag gehört im Ländervergleich zu den größten Parlamenten. Fragwürdig, ob dieser Umstand mit einer entsprechenden Effizienz korreliert, darüber hinaus teuer. Zurecht wird die Größe des Bundestags schon lange beanstandet. Und nach Zeiten von Absichtserklärungen hat sich die Ampelkoalition jetzt endlich zu einer Wahlrechtsreform durchgerungen, welche die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 beschränkt, um rund 100 kleiner als die aktuelle Zahl. Prima, mag man denken. Aber wenn man hinschaut, wie die 630 Sitze erreicht werden sollen, so traut man seinen Augen nicht, denn der Weg, den die Ampel geht, lautet: Keine Überhangsmandate und keine Ausgleichsmandate mehr. Wer innerhalb seiner Partei keinen Listenplatz bekommt, der gemäß dem Verhältniswahlrecht entsprechend den Wahlentscheidungen der Bürger einen Sitz im Bundestag sicherstellt, kann in seinem Wahlkreis einen großen Sieg erringen und schaut trotzdem in die Röhre. Also abstrampeln im Wahlkreis? Weshalb. Bewerber für die Bundestagssitze werden sich auf die innerparteilichen Listenwahlen konzentrieren. Als Direktkandidat ins Rennen zu gehen und sich da voll reinzuhängen, ist kein Ansporn mehr. Zur Devise könnte werden, sich einen schlanken Fuß zu machen.

Die Ampel setzt auf den Gegenpol zum amerikanischen Mehrheitswahlrecht, das genauso fragwürdig ist. Bislang hatte das deutsche Wahlrecht einen guten Mittelweg zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht eingeschlagen. Die Ampel hat anscheinend das Maß verloren.

Dabei wäre es doch, um das Ziel einer Reduzierung der Bundestagssitze zu erreichen, ein Leichtes, die Anzahl der Wahlkreise zu verringern, indem man sie vergrößert.

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15 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 15.03.2023 um 20:37
Gelöschter Kommentar

Mein Vorschlag für die CSU wäre, - anders als 1976 in Wildbad Kreuth, mit Zustimmung der CDU -  z. B. auch in Baden-Württemberg anzutreten! Dann ist die 5 %-Hürde keine Gefahr mehr, der Einzug in den Bundestag ist gesichert!
Dieses Vorgehen ist nur die CSU möglich, weil die im Gegensatz zu FDP und Linke eine Regionalpartei ist.

Kommentar wurde am 17. März 2023 um 19:37 editiert

Heute hat der Bundestag die Wahlrechtsreform verabschiedet, weitab von einem überparteilichen Konsens. Die Ampel hat ihren Gesetzentwurf durchgeboxt. Besonders die CSU, unterstützt von der CDU, und DIE LINKE schäumen, weil sie nicht nur Gefahr laufen, dass die Anzahl ihrer Bundestagsmandate dezimiert wird, sondern sogar, dass sie gar nicht mehr im Bundestag vertreten sind, sollten sie die 5-Prozent-Hürde reißen. Die FDP kann dieses Schicksal auch ereilen.
Die CSU ist dabei ein Sonderfall, da sie als Regionalpartei nur in Bayern antritt, wo sie theoretisch in Zukunft die absolute Mehrheit der Direktmandate erringt und trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.

Jetzt steht erst einmal eine Verfassungsklage an. Sollte diese nicht durchkommen, müssen sich FDP und DIE LINKE in die Hoffnung auf eine ausreichende Zahl von Wahlkreuzchen bei der Zweitstimme ergeben, während CSU und CSU weitere Optionen haben.
Die beiden könnten zu einer Partei fusionieren oder die CSU könnte dem Vorschlag von Herrn Kremmler (s.o.) folgen oder die CSU könnte bundesweit antreten, womöglich die CDU dann auch.

Es könnte natürlich auch sein, dass die betroffenen Parteien die nächste Bundestagswahl mit gewisser Hoffnung abwarten und hoffen, dass es zu einer CDU-geführten Regierungskoalition kommt und die Wahlrechtsreform durch die dann bestehende Legislative wieder gekippt wird.

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