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Tatort Münster mit Boerne (Liefers) und Thiel (Prahl) - Problem: Beichtgeheimnis der Kirche und Zeugnisverweigerungsrecht des Staates

Münsteraner Tatort heute Abend: Ein Pfarrer kennt den Mörder, beruft sich aber auf das vom Staat geschützte Beichtgeheimnis. Ermittler Thiel ist machtlos. 
Ein Teilaspekt des heutigen Tatorts mit Sprengstoff, wie ich finde.

Nehmen wir mal an, ich sei katholischer Priester und erführe in einer Beichte von einem Beichtenden, er habe jemanden umgebracht und beabsichtige, weitere Menschen umzubringen.

Das katholische Kirchenrecht spricht vom Beichtgeheimnis und legt mir die Pflicht (!) auf, niemandem, auch nicht der Polizei, von meinem Wissen etwas mitzuteilen. Ansonsten folge umgehende Exkommunikation.

Und der deutsche Staat komplementiert diese Pflicht durch verbrieftes Zeugnisverweigerungsrecht, ein Recht (!), ein Zugeständnis an die Kirche.

Laut Kirchenrecht und staatlichem Recht könnte ich den Mund halten, könnte mich in die Hängematte des Rechts legen, wäre fein raus, auch wenn weitere Morde deshalb geschähen.

Ich jedenfalls würde es mit meinem Gewissen kaum vereinbaren können, Recht hin, Recht her.
Wie tatsächliche Priester es sehen, deren Existenz auf dem Spiel stände, weiß ich nicht. 

Wie sieht das denn der gesunde Menschenverstand? 

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3 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 03.05.2021 um 12:59
Gelöschter Kommentar
  • Gelöschter Nutzer am 03.05.2021 um 14:23
Gelöschter Kommentar

Ja, Frau S., es macht schon stutzig, dass Priester nicht in Gefahr geraten, sich der Beihilfe schuldig zu machen.

Das Beichtgeheimnis, dieser Teilaspekt des Tatorts, das staatliche Strafrecht, das es schützt, mein Rechtsempfinden und meine Vorstellungen moralischen Handelns passen vorne und hinten nicht zusammen. Die Beichte als kirchlich institutionalisiertes Sakrament, als Sakrament der Buße, gern als Sakrament der Versöhnung bezeichnet, lässt sich im Übrigen historisch auch als Kontrollinstrument begreifen.

Außerdem: In Anbetracht der sexuellen Missbrauchsfälle hat Südaustralien sich von staatlicher Seite aus schon vor Jahren die Anzeigenpflicht der Beichtväter gegen kirchlichen Widerstand auf die Fahnen geschrieben. Was daraus geworden ist, müsste ich recherchieren.

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