Grundrechte zurück für Altenheimbewohner in NRW - sehr vernünftig, Herr Laumann!
Kürzlich noch erhitzte die Gemüter, ob gegen Covid-19 Geimpften Privilegien zugestanden werden könnten. Ach was, Privilegien, es geht nicht um Sonder- oder Vorrechte, es geht schlicht um die Wiedereinsetzung von Grundrechten. Die gesellschaftliche Mehrheit war bislang allerdings dagegen. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) macht jetzt aber erste Nägel mit Köpfen. Für die Altenheime seines Bundeslandes hat er jetzt nach dem infolge der breit angelegten Impfkampagne festzustellenden Rückgang der dortigen Infektionszahlen umfassende Lockerungen angekündigt.
Der Presse gegenüber sprach Laumann heute von der Aufhebung der Maskenpflicht und von wieder gemeinschaftlich möglichen Aktivitäten wie Singen, Gottesdienste, Basteln, Kochen und der Einnahme von Mahlzeiten. Diese Lockerungen für Altenheimbewohner seien möglich, da unter ihnen impfbedingt eine Herdenimmunität eingetreten sei. In den kommenden Tagen soll die von ihm erlassene Verordnung in Kraft treten.
Zunächst einmal freue ich mich für die Altenheimbewohner, dass ihnen innerhalb ihrer Mauern wieder etwas Normalität beschert wird.
Da habe ich aber unabhängig davon mal zwei Fragen an dich, Hilde, von denen ich dir hier nur die erste Stelle, die zweite über eine PN:
Stimmt es, dass viele Friseure ursprünglich als nicht zurückzuzahlende Hilfsgelder nun doch zurückzahlen müssen?