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Eine Frage der parlamentarischen Kultur: Darf man die AfD als Zünglein an der Waage zulassen?

Mit Stimmen der AfD, wenn anders keine Mehrheit erreicht werden kann? Um Himmels willen, nein! Zu großes Infektionsrisiko, zu großes Stigmatisierungsrisiko. Dann lieber den Antrag zurückziehen oder das Amt nicht annehmen.

So ist sie, die parlamentarische Gepflogenheit. Beispiele dafür gibt es auf kommunaler wie auf Landesebene, im Bund bislang nicht. Mehrheitsbeschlüsse, die ohne die AfD nicht erreicht werden könnten, werden tabuisiert und zum No-go erklärt. Solche Beschlüsse darf es nicht geben. Da scheinen sich sämtliche Parlamentsparteien abseits der AfD einig zu sein. Jüngstes Beispiel: Die Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt, die einfach ausgesetzt wird.

Es geht in solchen Fällen offensichtlich nicht um das Anliegen von Anträgen, von dem die jeweilige Partei oder die jeweiligen Parteien überzeugt sind, sondern darum, von wem das Anliegen gestützt wird. Notfalls nimmt man Abstand von seiner Überzeugung.

Deshalb meine Frage an die Community:

Darf man die AfD als Zünglein an der Waage zulassen?

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30 Kommentare

Klaus, wunderbar geschrieben!!

Wird auch nichts bei rauskommen weil hier keine vernünftige Debatte bei rausgekommen ist.
Man darf nicht nur, man muss. Das ist Demokratie.

"unerwünschte Parteien verbieten, mit dann "sauberer" Parteienlandschaft hinein ins Vergnügen der parlamentarischen Abstimmungen ..."

Alles schon mal dagewesen..

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