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Ein Kurzkommentar: Beschränkte Wiedereinsetzung der Grundrechte für Geimpfte? JA!

Nein, keine Wiedereinsetzung der verfassungsmäßigen Grundrechte für Geimpfte, zumindest so lange, wie nicht erwiesen ist, ob Geimpfte Virusüberträger sein können. Allen die gleichen Rechte bzw. die gleichen Einschränkungen dieser Rechte. So der Grundtenor derzeit, heute unterstützt auch vom Ethikrat. Ich halte das für falsch. Differenzierung scheint mir vonnöten.

Wenn Geimpfte unter sich sind, etwa in einem Kino - was kann geschehen? Ein Geimpfter kann einem anderen Geimpften wohl nicht in einen schweren Covid-Verlauf treiben. Warum kann man dann nicht wieder da öffnen, wo Geimpfte unter sich sind? Warum können sie sich nicht zu einem geselligen Beisammensein treffen? Das würde schließlich nicht das Aufheben der Abstands- und Maskenpflicht Ungeimpften gegenüber bedeuten. Also warum die Einschränkung der Grundrechte für alle?

Gut, angesichts der mau anlaufenden Impfungen noch wenig relevant, zumal ich mir kein Kino vorstellen kann, in dem sich nur Menschen jenseits der 80 aufhalten, gesellige Seniorentreffen aber sehr wohl. Es geht hier um Grundsätzliches. 

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2 Kommentare

In Norwegens Pflegeheimen wird jetzt gelockert. Umarmungen sind nicht mehr untersagt. In Deutschland redet niemand davon. Warum nicht, wenn der Impfstatus es erlaubt?

In deinem Beitrag, Martina, sehe ich keine Positionierung zu der Grundsatzfrage.

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