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Migration
Die EU - ein Verzweifeln am verankerten humanitären Anspruch

Meloni wollte die Frage nach Asylberechtigung ins EU-Ausland, in diesem Fall nach Albanien, verschieben, eigentlich eine unabhängig von der Einschätzung der Meloni-Regierung nachvollziehbare Politik, um im Vorfeld von anscheinend nicht lösbaren Abschiebungsfragen die Spreu vom Weizen zu trennen. Meloni ist von Gerichten zurückgepfiffen worden. 

Nun, die demokratisch verfassten EU-Staaten haben eine Gewaltenteilung, in der die Judikative eine wichtige Rolle spielt. Im Fall Italien muss sich aktuell die Exekutive oder letztendlich gar die Legislative systembedingt der Judikative beugen.

Wir haben nationales und EU-Recht, zu Zeiten gesetzt, als noch nicht die aktuellen offensichtlichen Probleme bestanden, freilich einem hehren Humanitätsanspruch geschuldet. Vor längerer Zeit hatte ich schon mal geäußert, dass die EU genauso wie Deutschland an diesem in Recht gegossenem Humanitätsanspruch verzweifeln könnte, quasi hausgemacht. Und ich denke, wir, ob Deutschland oder die EU, sind an diesem Punkt angekommen. Der Politik sind die Hände gebunden. Eine unbefriedigende Gemengelage.

Melonis Asylzentrum in Albanien ist nur ein exponierter Aspekt, aber stellvertretend für, ja, man kann fast sagen, ein grundsätzliches Dilemma der EU und auch Deutschlands. Es hat zur Folge, dass in Sachen Migration Europa eine fast ohnmächtige Rolle spielt.

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23 Kommentare

Kommentar wurde am 22. Oktober 2024 um 14:39 editiert

"Aus welchem Grund sollte man darüber herfallen, Herr Feldhaus?"
Ich denke, diese Ihre Frage, Herr Gross, ist nicht ernst gemeint.

Ich gebe Ihnen in mindestens drei Punkten auf jeden Fall recht:
1. Die AfD hat keinen genauen ausformulierten Plan.
2. Das verfassungsmäßige Recht auf Asyl muss bestehen bleiben.
3. Asylverfahren sollten außerhalb der EU geklärt werden.
Von Punkt 3 sind wir aber weit entfernt, nicht zuletzt durch die Fallstricke nationalen und europäischen Rechts. Abweisungen von Menschen, die ihren Asylwunsch nur äußern, sind nicht nur an den EU-Außengrenzen, sondern auch an nationalen Grenzen mitten im Dublin-Raum offensichtlich nicht durchsetzbar.

Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass wir beide auf einer Wellenlänge liegen, auf die wir uns bereits vor einigen Jahren im Lokalkompass verständigen konnten.

Außerdem ist es bedauerlich, dass man nach meinem Eindruck in Deutschland immer seltener unverkrampft über die Migrationspolitik reden kann.

Aus folgendem Interview mit dem Migrationsexperten Knaus geht schön hervor, wie sehr der Politik durch das Recht die Hände gebunden sind und man es über weite Strecken mit einer Situation zum Verzweifeln zu tun hat:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-interview-knaus-100.html

  • Bea S. am 24.10.2024 um 17:08

"...wie sehr der Politik durch das Recht die Hände gebunden sind ..."

Aus gutem Grund:
Knaus: "...der Hauptgrund für die große Überforderung, die ja in vielen Kommunen spürbar ist, war natürlich der Krieg in der Ukraine, und darauf hat Deutschland nur sehr, sehr begrenzt Einfluss über das Asylrecht. Denn die Leute aus der Ukraine brauchen ja keinen Asylantrag zu stellen. Auch bei den Asylsuchenden ist die Zahl wieder gestiegen, vor allem durch die Menschen, die über die Türkei in die EU kommen, Syrer und Afghanen. Da geht es nicht um Abschiebungen, weil die meisten von ihnen Schutz bekommen.
Das Ende der EU-Türkei-Erklärung, deren Zusammenbruch 2020, hat dazu geführt, dass die Zahl, nachdem sie vier Jahre lang gefallen ist, wieder gestiegen ist. Das sind die zwei Hauptkrisen, die ukrainische Flüchtlingskrise und die syrische Flüchtlingskrise. Sie ergeben eine historisch einmalige Situation in Deutschland.

tagesschau24: Der sächsische Ministerpräsident will das Grundrecht auf Asyl einschränken beziehungsweise anpassen, wie er es nennt, und plädiert deshalb für eine Verfassungsänderung. Das nennt er dann Asylfrieden. Ist das der richtige Weg?
Knaus: Das würde überhaupt nichts ändern. Das Asylrecht ist im EU-Recht verankert, da braucht man Vertragsänderungen. Manche Dinge lassen sich nicht einmal über Vertragsänderungen verändern. Das Gebot der Menschenwürde, dass man Menschen nicht in Situationen zurückbringen darf - Beispiel Syrien heute unter Assad - wo gefoltert wird, würden deutsche Gerichte und europäische Gerichte ohnehin weiter verteidigen.

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