Ein Schuss vor den Bauch. Alte Geschichte, wieder aufgetaucht
Nachtrag:
Wenig später: Am Morgen vor der ersten offiziellen Betriebsversammlung, bei der in Anwesenheit eines Gewerkschaftssekretärs die Gründung eines Betriebsrates beschlossen werden sollte, lag auf Rainers Schreibtisch ein Briefumschlag mit der Anschrift „Herrn Rainer Klasen“. Der Umschlag war nicht zugeklebt. Rainer nahm das Schriftstück heraus und erfuhr, dass ihm fristlos gekündigt worden war: wegen „schlechter Geschäftslage“. Die Kündigung war rechtswidrig und musste zurück genommen werden. Der Betriebsrat aber wurde gewählt und hat dazu beigetragen, die Arbeitsbedingungen in dem mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Einige Monate später kam eine fristgemäße Kündigung eingeschrieben per Post, und Rainer Klasen musste seinen Arbeitsplatz räumen: wegen „schlechter Geschäftslage“.