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Radikale Islam-Gegner unterscheiden nicht

Leserbrief an die Recklinghäuser Zeitung:

– Von: Dietrich Stahlbaum, RE
– Betr.: Leserbrief von H.-G. Salize zur Beratungsstelle für Islam-Aussteiger *)
– Vom: 18. Februar

Herrn Salize scheint entgangen zu sein, dass das Neutralitätsgebot unseren – säkularen – Staat verpflichtet, sich aus religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten herauszuhalten, und dass erst eingegriffen werden darf, wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Laut Bundesinnenministerium [BIM] „bedeutet“ „das Selbstbestimmungsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, dass sie vom Staat unabhängig sind und ihre inneren Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze eigenverantwortlich regeln (Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3, Abs. 7 WRV).“ [BIM in «Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland»]

Der Bürgermeister bzw. der Rat der Stadt wäre danach gar nicht befugt, eine Beratungs- und Betreuungsstelle für Islam-Aussteiger einrichten zu lassen. Außerdem „unterscheidet“ „die Bundesregierung zwischen dem Islam als einer der drei großen monotheistischen Weltreligionen und dem Islamismus als einer politisch-extremistischen Ideologie.“ [ebd.] Radikale Islam-Gegner unterscheiden nicht.

Mitarbeiter/innen einer kommunalen Beratungsstelle wären auch kaum so kompetent, wie es der Zentralrat der Ex-Muslime dank eigener Erfahrung und bester Kenntnis der Verhältnisse ist. Europaweit vernetzt und von überall im Internet erreichbar, gewährleistet er, falls nötig, absolute Anonymität, was „vor Ort“ kaum zu leisten wäre.

*) Nur hier abrufbar => http://zeitfragen.blog.de/2011/02/18/radikale-isla...

(Am 21. Februar in der RZ)

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