Vier verletzte Personen bei Wohnungsbrand.
"Blaulicht"
Recklinghausen. Am Dienstagabend 02.Januar.2018 kam es im Stadtteil von Recklinghausen Hochlarmark zu einem Wohnungsbrand mit insgesamt vier verletzten Personen.
Die Feuerwehr Recklinghausen wurde um 19.53 Uhr zur Hochlarmarkstraße alarmiert. Die zuerst eintreffende, ehrenamtliche Einheit des Löschzugs Süd fand an der Einsatzstelle eine brennende Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses vor. Eine männliche Person war bereits von drei Nachbarn (zweimal männlich, einmal weiblich) aus der Wohnung gerettet worden. Hierbei erlitten alle vier Personen Rauchgasintoxikationen und wurden anschließend durch den Rettungsdienst behandelt.
Die Einsatzkräfte gingen unverzüglich unter Atemschutz in die Brandwohnung vor und löschten den Brand ab. Der Brandschaden konnte auf die betroffene Wohnung begrenzt werden. Das Feuer konnte zügig unter Kontrolle gebracht werden. Die Brandwohnung ist bis auf weiteres unbewohnbar. Durch das Löschwasser kam es zu einem Wasserschaden, weswegen es fraglich ist, inwiefern die weiteren Wohnungen unterhalb der betroffenen Wohnung bewohnbar bleiben.
Drei der verletzten Personen wurden mit leichten bis mittel-schweren Verletzungen durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser (u.a. auch in eine Spezialklinik nach Gelsenkirchen) transportiert. Der vierte Patient, einer der Retter, wurde leicht verletzt und musste nicht ins Krankenhaus transportiert werden.
Während des Einsatzes kam ein Linienbus zum Aufenthalt weiterer Bewohner, die ihre Wohnungen verlassen mussten, zum Einsatz.
Der Einsatz dauerte bis 20.45 Uhr an, im Einsatz befanden sich die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache, die ehrenamtlichen Einheiten Süd, Hochlar und Ost sowie der Rettungsdienst mit zwei Notärzten, drei Rettungswagen und dem Leitenden Notarzt des Kreises Recklinghausen. Unter anderem kamen auch Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr Herten zum Einsatz. Insgesamt war die Feuerwehr Recklinghausen mit 60 Einsatzkräften vor Ort.
Zur Brandursache und Höhe des Sachschadens kann die Feuerwehr keine Aussage treffen und verweist auf die polizeilichen Ermittlungen.