Hilfe für Sportvereine bei Schäden durch Hochwasser
Pfaffenfhofen (rry) Neben privaten Haushalten, Unternehmen oder Kommunen sind auch viele Sportvereine in Bayern Opfer des Hochwassers geworden. Nachdem die Aufräumarbeiten beendet sind, werden die Ausmaße der Schäden jetzt erst so richtig sichtbar. Hilfe des Freistaats verspricht Florian Weiß, der Kreisvorsitzende des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV), allen von der Flut heimgesuchten Sportvereinen, die nun Fördermittel für den Wiederaufbau bzw. die Wiederinstandsetzung ihrer Sportanlagen beantragen können.
Das Referat „Sportstättenbau“ des BLSV weist darauf hin, dass durch Hochwasser geschädigte Sportvereine zur Wiederherstellung ihrer Sportstätten einen Förderantrag auf staatliche Hilfe beim BLSV einreichen können. Nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien kann bei Katastrophenfällen oder wie hier bei einem unvorhersehbaren Schadensereignis, also der Zerstörung einer Sportstätte durch Hochwasser, der höchstmögliche Fördersatz im begründeten Einzelfall durch die Entscheidung des Verteilerausschusses angemessen erhöht werden. Der höchstmögliche Fördersatz beträgt 50 Prozent. Des Weiteren kann der Verteilerausschuss darüber entscheiden, dass die gesamte Zuwendung zur Vermeidung einer besonderen Härte vollständig als Zuschuss ausbezahlt wird. Die weiteren Fördervoraussetzungen können in einem Auszug aus den Sportförderrichtlinien nachgelesen werden (www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstaettenbau/sportföderrichtlinien.html).
BLSV-Kreisvorsitzender Florian Weiß rät allen betroffenen Vereinen, das Referat „Sportstättenbau“ im „Haus des Sports“ in München schnellstmöglich über den Schadensfall zu unterrichten, entweder telefonisch, per E-Mail oder über die Antragstellung in myBLSV. Anzugeben sind die aktuellen Kontaktdaten. Zusätzlich sollten die Vereine einen kurzen formlosen Sachbericht zu ihrem Schadensfall mit einer
Aufstellung der notwendigen Arbeiten, die bereits durchgeführt wurden oder schnellstmöglich ausgeführt werden müssen, einsenden.
Diese Schäden sollten mit Fotos, falls möglich mit Datumsangabe, dokumentiert werden. Der zuständige BLSV-Kreis ist über den Schadensfall zu unterrichten und in die Antragstellung mit einzubeziehen.
Der BLSV verspricht eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung aller Hochwassereingaben. Für diese Anträge zur Katastrophenhilfe (Hochwasser, Sturm oder Brand) erfolgt die Baufreigabe demnach in zwei Schritten. Die Freigabe der Baustellensicherung erfolgt möglichst sofort nach der Meldung des Schadensereignisses im Referat „Sportstättenbau“. Bei zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen kann unter bestimmten Bedingungen eine kurzfristige Freigabe ermöglicht werden.
Ist eine Benachrichtigung des BLSV nicht rechtzeitig möglich, so ist dennoch unbedingt zu berücksichtigen, dass die Vereine ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Es wird empfohlen, den Kreisvorsitzenden oder den zuständigen Sportstättenbeauftragten umgehend zu unterrichten und den Schaden gründlich zu dokumentieren.