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BLSV-Vorsitzender Florian Weiß warnt vor Praktiken der „Gewerbeauskunft-Zentrale“

(rry)Die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ schreibt derzeit wieder verstärkt Vereine
an. Das Schreiben erweckt den Eindruck eines amtlichen Papiers, auf dem
man nur „fehlerhafte Daten korrigieren oder ergänzen“ soll. Die
Formulare sollen unterschrieben und an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“
zurückgeschickt werden.

Genau davor warnt jetzt BLSV-Kreisvorsitzender Florian Weiß alle
Verantwortlichen in den Sportvereinen. Denn wer das Schreiben ausfüllt
und unterschrieben zurücksendet, hat dann einen zweijährigen Eintrag in
ein Online-Verzeichnis gebucht, der monatlich ca. 40 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer kostet. Damit nicht genug: Sodann erhält der Verein für
das erste Laufjahr des Vertrags eine Rechnung in Höhe von über 500 Euro.

Liest man „das Kleingedruckte“ aufmerksam durch, so müsste dem
sorgfältigen Leser eigentlich auffallen, dass ein Vertrag zu den
vorstehenden Konditionen mit der entsprechenden Zahlungspflicht zustande
kommt. Naturgemäß ist es in der Praxis jedoch oft so, dass nicht zuletzt
aufgrund des amtlichen Aussehens des Schreibens der Empfänger das
Kleingedruckte nicht aufmerksam durchliest, sondern mehr oder minder
ungelesen unterschreibt und zurücksendet, mit der Folge, dass dann ein
Vertrag mit der entsprechenden Zahlungspflicht zustande kommt.

Ein Widerrufsrecht steht dem Verein insoweit nicht zu, da der Verein
nicht Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinn von § 14 BGB ist. Es
bleibt allenfalls eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bzw. wegen
Irrtums sowie hilfsweise eine fristlose bzw. ordentliche Kündigung.

„ Wir haben in unserer Praxis eine Vielzahl von Fällen, in denen wir
Vereine gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale vertreten“ weiß
BLSV-Kreisvorsitzender Florian Weiß von seinen hauptamtlichen Kollegen
im „Haus des Sports“ in München. Er kann die betroffenen Vereine nun ein
wenig beruhigen: „In keinem einzigen Fall hat die
Gewerbeauskunft-Zentrale ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht,
nachdem wir tätig wurden. Offensichtlich möchte die
Gewerbeauskunft-Zentrale vermeiden, dass ein für sie negatives Urteil
ergeht.

Vereine, die bereits eine Unterschrift geleistet haben und sich nunmehr
mit Forderungen der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ konfrontiert sehen,
können sich laut BLSV-Chef Weiß jederzeit an den BLSV-Rechtsservice mit
der Bitte um Unterstützung wenden. Die bei der ARAG Versicherungs AG vom
BLSV für die Vereine abgeschlossene Rechtschutzversicherung gewährt hier
vollumfänglich Rechtschutz.

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