BLSV infomiert: Interner Kinderfasching in Sportvereinen ohne GEMA-Gebühren
“Am Aschermittwoch ist alles vorbei..." Das gilt allerdings nicht für die GEMA, die Musikdarbietungen bei Faschingsbällen nachträglich in Rechnung stellen kann. Betroffen davon sind auch Sportvereine, die in den tollen Tagen ihre Faschingsgaudi veranstalten. Bis Ende des vergangenen Jahres mussten Sportvereine solche Veranstaltungen bei der GEMA anmelden und hierfür separat zahlen. Zumindest für einen Teilbereich hat sich dies zu Gunsten der Vereine geändert, wie BLSV-Kreisvorsitzender Florian Weiß jetzt mitteilt. Nunmehr sind “Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, gegebenenfalls mit Begleitpersonen (zum Beispiel Elterm), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird" bereits über die Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA pauschal abgegolten, zitiert Weiß aus einem Schreiben des DOSB-Justitiar Hermann Latz. Um im Zweifelsfall auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Weiß den Vereinen, bei der BLSV-Zentrale in München nachzufragen, bzw. dort möglicherweise zu Unrecht gestellte GEMA-Rechnungen zu melden.