Landrat Josef Schäch Presseerklärung am 02.07.2010
Josef Schäch bleibt gewählter Landrat !! (mit VIDEOS)
"Deshalb werde ich nach Klärung dieses Sachverhaltes die Entscheidung treffen, ob ich von meinem Amt als Landrat zurücktreten werde oder nicht"
Wortlaut Presseerklärung
Ich möchte klarstellen, dass ich zu meiner politischen und persönlichen Verantwortung stehe, jedoch nur zu dem stehen kann, was ich auch getan habe.
Der sogenannte Finanzskandal von Wolnzach begann mit fast 20 Vorwürfen, um nicht zu sagen einer Schlammschlacht gegen meine Person, davon sind letztendlich nach dem Urteil des Landgerichts München II noch 2 übrig geblieben. 2 Kassenkredite, die dem Markt Wolnzach Schaden zugefügt haben sollen.
Diese Kredite wurden für sinnvolle und notwendige Investitionen des Marktes Wolnzach verwendet, die einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurden. Von diesen Investitionen wird die Marktgemeinde Wolnzach nachhaltig weiter profitieren.
Der bleibende Wert dieser Investitionen übersteigt bei weitem den vom Landgericht München II angenommenen sogenannten „Zinsschaden“, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband auf einer rechtlich und betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage beruht. Hierzu gibt es auch von der Kriminalpolizei Erding (die alle Ermittlungen durchführte) eine sogenannte Schadensberechnung für die 2 Kassenkredite, bei dem es keinen Zinsschaden ergab, sondern ein positives Ergebnis zugunsten des Marktes Wolnzach.
Diese Darstellung wurde vom Landgericht München II ebenso nicht berücksichtigt, wie dem Antrag der Verteidigung auf ein neutrales Gutachten nicht stattgegeben wurde. Dies habe ich mir natürlich längst von einer kompetenten Wirtschaftskanzlei erstellen lassen, das klar und deutlich zu dem Ergebnis kam, Dass die Berechnungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes jeglicher objektiven und betriebswirtschaftlichen Auslegung nicht standhält. Ebenso wurde in keinster Weise in diesem Urteil eine notwendige Kompensation berücksichtigt, wie es der Vorwurf der sogenannten Haushaltsuntreue erfordert.
Wer den gesamten Prozess verfolgt hat, sieht klar und deutlich und dies wurde auch von den Richtern bestätigt, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Aus welchen Gründen - dies überlasse ich jedem Beobachter selbst. Ich habe einen politischen Auftrag der Wähler des Landkreises Pfaffenhofen, den ich gerne erfülle. Leider ist mir dies durch die derzeitige Situation verwehrt, jedoch kann und werde ich mich auch nicht durch politisch motivierte Verfahren beugen. Ich bin heute mehr denn je überzeugt, für den Markt Wolnzach alles in meiner Kraft stehende getan und keinerlei Schaden mit meinen Entscheidungen verursacht zu haben.
Dass ich formale Fehler begangen habe, die ich leider damals nicht erkannte, dazu stehe ich uneingeschränkt. Aus diesem Grund habe ich beim BGH Revision beantragt. Es kann doch nicht angehen, dass ein Bürgermeister oder Landrat in Bayern verurteilt wird, weil er sich für seine Gemeinde einsetzt und leider formale Vorschriften verletzt hat, jedoch betriebswirtschaftlich dem Markt Wolnzach keinen Schaden zufügte, im Gegenteil, sogar viel Geld eingespart hat, wie es andere Berechnungen, die Sie sicher auch kennen, darstellen.
Wenn alles geklärt ist, ist sicher auch ein Teil meiner politischen Aufgabe erledigt. Deshalb werde ich nach Klärung dieses Sachverhaltes die Entscheidung treffen, ob ich von meinem Amt als Landrat zurücktreten werde oder nicht.
Josef Schäch
Teil I
Teil II
Wie zu einem vorherigen Beitrag in dieser sache angemerkt fehlt mir hierbei jede Einführung in das eigentliche Thema und die erhobenen Vorwürfe - sprich: eine einigermaßen objektive Darstellung des Sachverhalts.
"Dass die Berechnungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes jeglicher objektiven und betriebswirtschaftlichen Auslegung nicht standhält. "
Sprich: Der Landrat hält diesen Prüfungsverband für schlicht unfähig.
Frage: Wer sitzt in diesem Verband, und wie und durch wen wurde diese Prüfungsinstanz eingerichtet?
"davon sind letztendlich nach dem Urteil des Landgerichts München II noch 2 übrig geblieben."
Das heißt nicht weiter als daß zwei der 20 beanstandeten Sachverhalte strafwürdig sind - sprich: illegal.
Es besagt nur daß 18 Vorgänge legal im Sinn unserer Rechtsprechung sind - ob sich auch gut und richtig sind darüber hat das Gericht nicht zu befinden.
Also - Butter bei die Fische!