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EU-Grundrechte-Charta schreibt soziale Grundrechte fest

Besonders erfreulich sind die Neuerungen im sozialen Bereich. So wurde eine Gruppe von sozialen Grundrechten aufgenommen wie das Recht der Arbeitnehmer auf Anhörung und Unterrrichtung im Betrieb, das Recht auf Kollektivmaßnahmen, auf Zugang zu unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdiensten und auf Leistungen der Daseinsvorsorge.
"Es bleibt zu hoffen, dass diese schönen Verbürgungen nunmehr auch mit Leben erfüllt werden und so tatsächlich einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in Europa bringen. Denn das kompromißlose Eintreten für die christlichen Werte wie sie in der Grundrechte-Charta niedergelegt sind, wird die Zukunft dieser Europäischen Union in der globalen Auseinandersetzung entscheidend beeinflussen", so die oberbayerische CSA-Bezirksvor-
sitzende und Europaabgeordnete Gabriele Stauner.

"Deshalb ist es auch so bedauerlich, dass es nach wie vor in dieser EU Mitgliedsstaaten gibt, die bei der Charta nicht mitmachen wollen. Wenn Großbritannien und Polen hier ausscheren, so gibt das ein katastrophales Bild nach außen. Denn die EU ist bei dem Bemühen, sich als Wertegemeinschaft gerade gegenüber Drittstaaten darzustellen und dort die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern, natürlich nicht sehr glaubwürdig. Deshalb kann nur nachhaltig an diese Staaten appelliert werden, ihre Haltung nochmals
zu überdenken. Die Grundrechte-Charta eignet sich für nationale Profilierungsversuche am allerwenigsten", so Gabriele Stauner.

Verantwortlich:
Dr. Gabriele Stauner, MdEP
CSA-Bezirksverband Obb.
Tel. 089 18 10 43

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