CSU-Arbeitnehmer unterstützen Arbeitgeberforderung nach weiterer Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeitäge
Die CSA Oberbayern, der Arbeitnehmerflügel der CSU, unterstützt die Forderung der Arbeitgeber nach einer weiteren Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.
„Ohne die nahezu Halbierung des Beitragssatzes von 6,5 % auf 3,3 % unter Bundeskanzlerin Angela Merkel klein reden zu wollen, ist im Interesse einer weiteren Entlastung des Faktors Arbeit bzw. einer gesamtgesellschaftlichen Gerechtigkeit eine weitere Beitragssenkung notwendig“, so die Europaabgeordnete und oberbayerische CSA-Bezirksvorsitzende Dr. Gabriele Stauner und Ihr Stellvertreter im CSA-Bezirksvorstand Florian Weiß aus Pfaffenhofen. Erreicht werden könnte dies dadurch, dass sich die Beitragshöhe zur Arbeitslosen-versicherung nach ihren originären Aufgaben bemisst, in erster Linie dem Arbeitslosengeld I (ALG I), und die übrigen Leistungen der Bundesagentur aus Steuermitteln finanziert werden.
„Mit den Arbeitgebern sind wir der Meinung, dass der Eingliederungsbeitrag von 5 Milliarden, den die Bundesagentur an den Finanzminister überweist, systemwidrig ist, da die Bundes- agentur nur für ALG I und nicht für das ALG II zuständig ist“, stellt Stauner fest.
Ein weiteres Beispiel für die systemwidrige Verwendung von Bundesagentur-Geldern ist die Qualifizierungshilfe für schwer vermittelbare Jugendliche. „Dieser Personenkreis hat noch nie einen Cent in die Bundesagentur einbezahlt. Deshalb drängt sich schon die Frage auf, womit die Finanzierung dieser Leistungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gerechtfertig wird. Wenn man den Maßstab des Äquivalenzprinzips anlegt, dann gehören noch weitere Leistungen der Bundesagentur auf den Prüfstand“, so Florian Weiß und Dr. Stauner.
Die CSA Oberbayern hält deshalb die Verfassungsbeschwerde der Arbeitgeber für den richtigen Weg, damit Karlsuhe endlich verbindlich klärt, was eine Versicherungsleistung ist und was gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung sind kein Verschiebebahnhof. Die Beitragszahler werden sich nur weiterhin zum Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung bekennen, wenn ihre Beiträge für Leistungen verwendet werden, die dem Äquivalenzprinzip standhalten. Die Arbeitslosenversicherung ist kein Notnagel, der her- halten muß für das Stopfen von Finanzlücken bei allen möglichen sozialen Aufgaben“, so die beiden CSA-Vorsitzenden.
Verantwortlich:
Dr. Gabriele Stauner, MdEP
Florian Weiß, CSA-Bezirksverband Oberbayern
wenn alle Gelder die durch die Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden und abfließen in AlG I bleiben, würde das Problem mit Hartz 4 nicht bestehen, oder nur in beschränktem Masse, da ja die Gelder auf die Förderung beschränkt bleiben würden.
Warum es nach außen hin heißt, dass Sozialhilfe in Hartz 4 bearbeitet wird ist für mich unklar, weil Betroffene wieder wie so oft die Frau mit KIndern so unter Druck gesetzt werden, und ich nach dem neuen Sozialhilfegesetz keine Verbesserungen sehen kann.
Da nach 1 Jahr ALG I ausläuft und derjenige, der für sein sauer verdientes Geld, danach Arbeitslosengeld II bekommt, muss er seinen Gürtel noch enger schnallen, auch eine Art für schlanke Mitbürger zu sorgen.
Wenn dieses aber auf dem Rücken besonders von Frauen und Kindern ausgetragen wird ist es ein Problem für die ganze Gesellschaft.
Jugendlichen die die Schule verlassen und keine Lehrstelle haben muss geholfen werden, das ist ohne Frage richtig, das ist meiner Meinung nach auch Staatssache, da die Jugendlichen ja in das Erwerbsleben integriert werden und dann den Staat finanziel unterstützen. (wenn es für sie Arbeit gibt)
Die Verfassungsklage ist für mich auch in Ordung, da sie zur Klärung der Sachlage beiträgt. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch zu sagen, dass ich immer noch der Meinung bin, dass viele Probleme Hausgemacht sind, mit denen wir uns jetzt herumschlagen müssen, hätte man damals eine andere Formulierung für Vermögenssteuer gefunden ( wenn man dies gewollt hätte, hätte man es sicher getan) wäre der Wagen nicht so verfahren.