CSU-Arbeitnehmer begrüßen Urteil zur Pendlerpauschale
"Die Kürzung der Pendlerpauschale, wonach die ersten 20 Entfernungs-kilometer (tatsächlich für hin und zurück gefahrene 40 km) steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können, ist eine indirekte, steuerlich bedingte Einkommenskürzung für einen Großteil der Arbeitnehmer. Damit wird erneut der Abstand zwischen Einkommen durch Arbeit und Einkommen durch steuerfinanzierte Sozialtransfers verkleinert. Die Kürzung der Pendlerpauschale ist ein erneuter Schlag gegen das vielbeschworene Lohnabstandsgebot," so Dr. Stauner.
Wöchentlich steigende Mineralölpreise und fehlende öffentliche Verkehrsmittel treffen besonders Arbeitnehmer im ländlichen Raum. Für Einfachverdiener im ländlichen Raum ist es schon eine Überlegung wert, für 1500 - 1900 € Bruttoverdienst einen Arbeitsweg von 30 - 40 km auf sich zu nehmen, ohne dafür einen steuerlichen Ausgleich zu bekommen. Die Bereitschaft, schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen, ist durch die Kürzung der Pendlerpauschale nicht gesteigert worden. An Attraktivität gewonnen hat vielmehr das "Kombilohnmodell" aus Hartz IV und Schwarzarbeit. "Oberstes Gebot politischen Handelns muss aus generellen ordnungspolitischen Überlegungen wie zur Entlastung der Sozialkassen aber sein, Arbeit im ersten Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Die Kürzung der Pendlerpauschale war das Gegenteil und damit ein Schritt in die falsche Richtung. Die Fahrtkosten zur Arbeit sind Werbungskosten für den Arbeitnehmer und damit steuerlich absetzbar," so Dr. Stauner.
Verantwortlich:
Dr. Gabriele Stauner, MdEP
CSA-Bezirksverband Obb.
Tel. 089 18 10 43