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Hartz - IV - Urteil

Hartz-IV-Urteil

- Im Rahmen -

Lieber Herr Jörg Kallmeyer,

Oma hat ihren drei Enkelkinder zum Geburtstag ein Geldgeschenk überwiesen, weil deren Eltern Hartz IV beziehen.

Die Empfänger dürfen das Geld behalten, weil die Wahlgeschenke bei den anstehenden nds. Kommunalwahlen kleiner ausfallen. So steht es bei den Kassler Bundessozialrichtern in den Akten. Die Entscheidung bewege sich im Rahmen.

Gruß

Lothar Assmann

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1 Kommentar

Meinst du das hier?! http://www.tagesschau.de/inland/hartziv220.html

Da gab es kein Urteil gegen den Abzug, sondern es wurden nur Formfehler beanstandet und das Amt nahm die Entscheidung nur deshalb zurück.

Schlimmer, als solche Einzelfälle ist die Erkenntnis, dass der Staat so Millionen Menschen flächendeckend gängelt und entwürdigt.

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