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<b>Patiententestament ? - Vorsorgeverfügung? </b>

Vor 10 Jahren haben mein Mann und ich, notariell, ein Patiententestament gemacht.

Mit der Vorsorgeverfügung haben wir unter anderem die Vollmacht über unsere Aufenhaltsbestimmung in vertraute Hände übergeben.

Wir haben uns gegenseitig aber auch eine 3. Person bevollmächtigt, unserem Willen Geltung zu verschaffen.
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" Für den Fall, dass wir ohne Aussicht auf wiedererlangen des Bewustseins in einem Koma liegen, bitten wir, von Reanimitation und lebensverlängernden Maßnahmen, wie beispielsweise von einer Intensievtherapie, abzusehen,weiterhin von Transplantationen und künstlicher Beatmung, es sei denn diese Maßnahme diente lediglich der Schmerzlinderung.

Für diesen Fall bitten wir außerdem um Schmerzmittel, Narkotika und erleichternde operatieve Eingriffe, auch wenn sie lebensverkürzend wirken oder zu einer Bewustseinsausschaltung führen.

Die Bevollmächtigten sind beauftragt und ermächtigt diesen Wünschen Geltung zu verschaffen"
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A) Wieviel ist dieser, unser Wille wert:
1. bei den Durchgangs-Ärzten, bei dennen wir nicht persönlich bekannt sind,
2. bei Angerufen eines Amtsgerichtes/Richtern die, den Zweifelsfall des behandelnden Arztes, entscheiden.?
3. unsere Fürsorger können sich mit diesem Dokument immer ausweisen und sich Gehör und Mitsprache in unserem Sinn verschaffen.

B) Wir sind kronisch krank, wissen in etwa was auf uns zukommt/ schon zugekommen ist.
Wir sind Menschen die, trotz Behinderungen, das uns gegebene Leben, in den uns verbliebenen vollen Zügen, gänzlich auskosten.

Wir wollen Gott aber auch hören wenn er uns ruft und nicht mit allen Mitteln der Medezinkunst am Leben erhalten werden.

Das ist aber speziell unser Wunsch und nicht für jeden anwendbar.
Deshalb haben wir ihn auch schriftlich festgelegt.

Patiententestament/-verfügung und Vorsorgeverfügung sollten kein Thema für alte und kranke Menschen sein sondern auch, so finde ich, für Menschen die in der Mitte eines, täglich gefahrvollen, Lebens stehen.
Wer ist in diesen Fällen ihr Fürsprecher?
z.B. wird jeglichem unverherheiratete Lebensgefährten (ohne Pat.- Test.), ein Betreuer, von Amts wegen, vorgesetzt der die Entscheidungen (auch über den Aufenthalt) trift ohne auf diesen (nur)Lebens- Partner eingehen zu müssen.

Man sollte, ohne ängstlich zu werden solche Überlegungen in sein Leben einbeziehen. Darüber sprechen.
Vordrucke und Erklärungen dazu: Vorsorgeverfügungen und Patiententestamente gibt es übrigens bei jeden Amtsgericht und können ohne notarielle Beglaubigung ausfüllen werden. Ach eine Rechtmittelbelehrung liegt bei.
Übrigens klickt mal unten die weiteren Beiträge zum Thema an. Da gibt es viel Info's bis hin zu Kursen und Hilfestellung beim Erarbeiten.

C) Was ist dann so ein Leben:
1. nach den engsten Zeitenvorgaben notdürftig gepflegt/versorgt, dokumentiert zu werden (nach Richtlinien des MdK)
2. von medizinischer Technik am Leben erhalten zu werden.
3. gelebt zu werden
4. wenn wir nicht einmal mehr merken das wir leben wollen
5. zu leben weil unsere Angehörigen nicht mit Liebe von uns loslassen
6. weil Ärzte das volle Programm ihres Wissens + Könnens an uns tun (müssen?!)
7. physisch und psychisch nicht mehr am Leben teil zu nehmen/nicht wahr zu nehmen
Solches beobachte ich bei Freunden zu Hause sowie in Pflegeeinrichtungen und möchte es für mich selbst nicht angewandt sehen!

Hat Gott ursprünglich ein solches Leben für uns vorgesehen?

Wohl aber sind alle Sofort- Maßnahmen ein Segen um Leben, mit Lebensperspektiven, zu retten!

Mit der Niederschrift Eurer Wünsche macht Ihr auch die Entscheidungen der Ärzte durchsichtig. Behandlungen/ Unterlassungen werden legal weil Euer Einverständnis, auch Verneinung vorliegt.

Sie sind dadurch besser geschützt als diese humane Ärztin, Frau Dr. Mechthild Bach, die erst Jahre lang von der Justitz beurteilt, verurteilt wurde und dann keine andere Wahl als den Freitod sah.

Lest mal im Internet über den Mut der Frau nach, die Jahre lang mit dem unwürdigen Leben todkranker Menschen lebte und nach besten Wissen und Gewissen an ihnen handelte.

Ich verneige mich ehrfürchtig vor Mechthild Bach -

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12 Kommentare

So ist das Margit, denn sonst sind den Ärzten z.T. die 'Hände gebunden' weil die persönlichen Einverständnisse nicht mehr nachgeholt werder können. Dann wist Du wo möglich 'von Amts wegen' am sterben gehindert

das mit dem Berliner Testament sollte man gegenseitig sehr genau begutachten, denn man kommt nicht mehr heraus, wenn man etwas ändern will.

Patientenverfügung, das wäre richtig, aber erklär mal einer 80 Jährigen, dass ich das brauche und dass wir es nur gutmeinen mit ihr.

Tja Brigitte, mit dem Patiententestament und all solchen Verfügungen, sollte das geregelt sein solange man es vom Geiste noch überblicken kann.
Das ist nichts was man für's ALTER aufschiebt.
Auch junge Menschen brauchen vielleicht für eine Zeit (z.B.nach einem schwerwiegenden Unfall . .)so einen Fürsprecher. Da brauchts ja auch nur ein Formloses Papier, das man gegenseitig all zwei Jahre neu abzeichnet.
LG - Bärbel

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