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Straßenreinigungkosten

Derzeit werden bei direkten Anliegern einer Straße Straßen-
reinigungskosten von der Stadt erhoben.

Die Hinteranlieger ( bei Stichstraßen ) sind davon nicht
betroffen.

Eine Anfrage bei der Stadt ergab: Diese würde ein
kompiziertes Umlageverfahren und mehr Bürokratie bedeuten

Im Gegensatz wird Grundsteuer von jedem Eigentümer gezahlt.

Wie würden Myheimat-Leser entscheiden ?

5 Kommentare

Vielen Dank für die Kommentierungen! Muss allerdings auch noch
anführen, daß ich mich in dieser Angelegenheit an die PAZ ge-
wendet hatte. Doch leider ohne Erfolg.

Gruß
Lothar Assmann

Hallo auch ein hinterlader(Hinteranliger) muss Straßenreinigung bezahlen und
gar nicht wenig die Stadt kann mir aber nicht sagen für welches Stück ich Bezahle was sie für mich sauber machen .
Gruß Frank

Ich bin froh das in unserer Strasse keine Reinigung vorgesehen ist,
ich hätte dann durch ungünstige Lage knapp 30 m zahlen dürfen, mein Nachbar nur die 2,5 m Breite seines Privatweges - genau der gleich ........ um die Berechnung "einfach" zu halten.
Gruß Andreas

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