Straßenreinigungkosten
Derzeit werden bei direkten Anliegern einer Straße Straßen-
reinigungskosten von der Stadt erhoben.
Die Hinteranlieger ( bei Stichstraßen ) sind davon nicht
betroffen.
Eine Anfrage bei der Stadt ergab: Diese würde ein
kompiziertes Umlageverfahren und mehr Bürokratie bedeuten
Im Gegensatz wird Grundsteuer von jedem Eigentümer gezahlt.
Wie würden Myheimat-Leser entscheiden ?
Vielen Dank für die Kommentierungen! Muss allerdings auch noch
anführen, daß ich mich in dieser Angelegenheit an die PAZ ge-
wendet hatte. Doch leider ohne Erfolg.
Gruß
Lothar Assmann