Altersarmut
Gute Morgen liebe Sorgen !
Bei einer geringfügigen Beschäftigung werden Rentenbeiträge
erhoben, die aber später für keine höhere Rente sorgen.
Damit diese Rentenbeiträge nicht verloren gehen, müssen die
Betroffenen Klage beim Sozialgericht erheben.
Gute Nacht Deutschland, wer hätte das gedacht.
Wer seine Arbeit macht, hat noch lange keinen entsprechenden
Ansspruch auch nach fünf Jahren auf Rentenanwartschaft.
Was meinen Myheimat-Leser dazu?
... ich muss meinen Kommentar vom 05.02.2009 - 11:17 Uhr korrigieren.
Richtig muss er lauten:
...sinngemäß die Möglichkeit für den Arbeitnehmer zu wählen:
1.) Pauschale Abzüge mit geringen Antwartschaften
2.) Aufstockung der eigenen Rente. Der Arbeitnehmer muss hierbei zusätzlich seinen Arbeitnehmeranteil selbst zahlen. Also weniger netto.
Das PDF-Dokument "Geringfügige Beschäftigung"
http://www.aus-innovativ.de/media/GeringfBesch.pdf
der Internetseite
http://www.aus-innovativ.de
http://www.aus-innovativ.de/themen/geringfuegige-b...
beschreibt auf Seite 31 bis 38 die Handhabung und Auswirkungen der Pauschalen für die Rentenversicherung sowie die Möglichkeit der Aufstockung.
Weiter interessante Links zum Thema "Minijob" unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob
http://www.minijob-zentrale.de