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Pressemitteilung 514 - Freiwillige Feuerwehren der Stadt Pattensen - Sturmtief Ignatz / allgemeine Informationen zur Zuständigkeit der Freiwilligen Feuerwehren

Einige Nachfragen gingen in den letzten Stunden bei den Ortsfeuerwehren im Stadtgebiet Pattensen bzgl. Sturmschäden bzw. herabfallender Äste ein.

Grundsätzlich gilt bei „Gefahr in Verzug“ hilft die Feuerwehr unabhängig welche Schadensart eintreten kann. Hierbei geht es natürlich primär um die Unversehrtheit aller Mitbürger*innen selbstverständlich gilt dies auch für Tiere unabhängig ob es sich um Nutz- oder Haustiere handelt.

Des Weiteren retten und schützen die Feuerwehren auch Sachwerte oder verhindern Umweltschäden.

Die Verhältnismäßigkeit spielt immer eine große Rolle:
Ein umgestürzter Baum im Garten bietet somit keine Einsatzgrundlage, dieser ist vom Eigentümer selbst zu beseitigen. Auch ein stärkerer Ast auf dem Dach stellt nicht unbedingt eine akute Gefahr dar und ist von einem Fachbetrieb zu entsorgen.

Bei Bäumen und Ästen im öffentlichen Verkehrsraum wird die Feuerwehr unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel tätig. Außerdem steht der Eigenschutz immer im Vordergrund, es kann durchaus bis zum Ende der kritischen Wetterlage abgewartet werden um auf einer Straße Astgut zu beseitigen oder Baumstämme zu zersägen, denn weitere herabfallende Äste oder Bäume können die Einsatzkräfte gefährden.

Auch beim Stichwort Tierrettung müssen die Alarmierenden abwägen. Eine auf einem Baum gekletterte Katze kommt grundsätzlich immer von allein wieder herunter, spätestens wenn Sie Hunger verspürt. Auch ein vermeintlich verletzter Vogel in einer Dachrinne fliegt meist davon wenn er wieder zu Kräften gekommen ist. Ein verschüttetes Haustier oder Nutztiere welche sich in einer vom Einsturz gefährdeten Stallung befinden erfordert hingegen das Eingreifen der Einsatzkräfte.

Zum Einsatzgeschehen in den letzten 36 Stunden:
Nur eine Alarmierung erfolgte im Stadtgebiet Pattensen, am gestrigen Donnerstag, 21.10.2021 gegen 7:30h wurde die Ortsfeuerwehr Schulenburg auf die Landesstraße 460 gerufen. Zwischen Schulenburg und Rössing sollte ein Ast die Fahrbahn blockieren. Dieser befand sich direkt am nördlichen Ortseingang von Schulenburg in Höhe des Pumpenhauses und wurde noch vor Eintreffen der Kameradinnen und Kameraden von Passanten im Beisein der Polizei mit Muskelkraft von der Straße geräumt.

Thorsten Steiger
Hauptlöschmeister

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3 Kommentare

Ich frage mich öfter warum die Straßenmeistereien nicht zuständig sind wenn es die Straßen betrifft.

Grundsätzlich sind die Träger der Straße verantwortlich - also teilweise Straßenmeistereien (z.B. Landesstraßen) oder auch die Kommune/Stadtbetriebshof (z.B. Nebenstraßen, innerorts). Im Falle der Landesstraße 460 ist interessanter Weise die Straßenmeisterei Sarstedt (zumindest bis zum Scheitelpunkt der Fahrbahnmitte der Bundesstraße 3) zuständig, ob wohl es sich um das Hoheitsgebiet der Region Hannover handelt.

Dieser Föderalismus (ausnahmsweise mal nicht negativ gemeint) ist auch beispielsweise bei der Bergung/Entsorgung von verunfallten Wildtieren zu beachten.

Zum Ursprung Ihrer Frage/Anmerkung:
Zuständig ist zwar durchaus die Straßenmeisterei aber bei der gestrigen Witterung und der vorherrschenden Dunkelheit ist "Gefahr im Verzug" durchaus gegeben. Ein PKW könnte in das Astwerk hineinfahren und von der Fahrbahn abkommen - von Verletzungen der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer ist hierbei auszugehen. Bei Gefahr im Verzug ist der Einsatz der Feuerwehren gerechtfertigt.

Danke für den Beitrag.

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