Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden
Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden? Verbraucherzentrale sammelt
Erfahrungsberichte
Osterode (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Die Unwetter und Überschwemmungen der vergangenen
Wochen haben in vielen Bundesländern zu erheblichen Schäden geführt.
Betroffene müssen sich nun mit der Versicherung über die Entschädigung der
entstandenen Kosten einigen. Diejenigen ohne Versicherungsschutz können
ausschließlich auf Hilfsprogramme von Bund und Ländern und auf Spenden
hoffen.
Zu jeder Jahreszeit können Sturm, Hagel, Blitzschlag, Starkregen,
Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder sonstige Naturgewalten
Schäden verursachen. „Jeder sollte dann wissen, ob und wie das eigene Hab
und Gut versichert ist“, sagt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der
Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Sturm-, Hagel- und Blitzschlagschäden: Für Sturmschäden (ab Windstärke 8)
haften in der Regel (Wohn-) Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Wird
z. B. das Dach durch Sturm ganz oder teilweise abgedeckt oder beschädigt,
wird der Schaden meist problemlos ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung
leistet bei allen Schäden, die durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel oder auch
auslaufendes Leitungswasser am Haus eintreten können. Die gleichen Risiken
sind standardmäßig auch über die Hausratversicherung gedeckt. Selbst
Kurzschluss- oder Überspannungsschäden lassen sich meistens gegen einen
kleinen Aufpreis im Rahmen der normalen Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung absichern.
Für unmittelbar durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag am Auto entstandene
Schäden kommt dagegen die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Hat ein Sturm
Dachziegel auf das vor dem Haus parkende Auto geschleudert, ersetzt die
Teilkasko den Schaden abzüglich einer meist vereinbarten Selbstbeteiligung.
Direkte Schäden durch umstürzende Bäume werden ebenfalls über die Teilkasko
reguliert, soweit nicht möglicherweise der Baumbesitzer oder seine
Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss. Fährt man mit dem
Auto jedoch gegen einen auf der Straße liegenden Baum, wäre der Schaden nur
über eine Kfz-Vollkaskoversicherung zu regulieren.
Elementarschäden – versicherte Naturgewalten: Viele Autofahrer genießen
einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturgewalten als Gebäude- oder
Hausrateigentümer. Denn schon im Rahmen der normalen
Kfz-Teilkaskoversicherung sind meist auch Schäden durch unmittelbare
Einwirkung auf das Fahrzeug durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch mitversichert. Wurden durch die
Naturgewalten Gegenstände gegen das Fahrzeug geworfen, sind diese Schäden
ebenfalls abgedeckt. Wer dagegen sein Fahrzeug in einem akut durch
Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der
gefährdet seinen Versicherungsschutz. Die Versicherungsbedingungen sollten
deshalb genau gelesen wenden, denn es gibt auch leistungsschwache Tarife,
bei denen beispielsweise Schäden durch Lawinen ausgeschlossen sind.
Schäden an Gebäuden oder Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung,
Starkregen, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
und Vulkanausbrüchen sind nur dann versichert, wenn eine sogenannte
Elementarschadensversicherung als optionaler Baustein zur Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung abgeschlossen worden ist.
Erfahrungen mit Versicherern der Verbraucherzentrale schildern
Wer sich vor den finanziellen Folgen dieser extremen Wetterereignisse
schützen will, braucht als Hausbesitzer und als Mieter eine
Elementarschadensdeckung.
„Da sich nach den Äußerungen der Versicherungswirtschaft angeblich
99 Prozent aller Gebäude unproblematisch gegen Elementarschäden versichern
lassen, sollte sich jeder konkret bei seinem Versicherer über die
Möglichkeiten der Absicherung informieren und beraten lassen“, empfiehlt
Andreas Gernt. Nicht jeder werde aber diesen wichtigen Versicherungsschutz
bekommen bzw. ihn sich finanziell auch leisten können, vermutet der Experte.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ruft deshalb alle Verbraucher auf,
ihre Erfahrungen bei der Angebotseinholung oder der Schadensregulierung der
jüngsten Unwetter- und Hochwasser-schäden möglichst detailliert in
schriftlicher Form zu schildern und per Brief oder auch per E-Mail
(info@vzniedersachsen.de) an die Verbraucherzentrale zu senden.
Bei Fragen zur Schadensregulierung und den Hilfsprogrammen können
Geschädigte weiterhin die kostenfreie Hochwasser-Hotline* der
Verbraucherzentralen nutzen. Unter 0800 100 3711 beantworten Experten der
Verbraucherzentralen montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr die Fragen
der Hochwasseropfer.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet in ihren Beratungsstellen eine
anbieterunabhängige Versicherungsberatung an. Termine zu diesem
kostenpflichtigen Beratungsangebot können unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen oder unter der
zentralen Service-Nummer
(05 11) 9 11 96-0 vereinbart werden. Kurzauskünfte zum Thema gibt es auch
unter der Rufnummer 0900 1 7979-03 (Di von 10 bis 14 Uhr, 1,50 Euro/Min. aus
dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend).
Hilfreich zum Verhalten im Schadensfall kann auch die Broschüre
„Versicherungsschaden – was tun?“ sein, die in der Osteroder Beratungsstelle
zum Preis von 11,90 Euro erhältlich ist. Für zuzüglich 2,50 Euro
Versandkosten kann er gegen Rechnungen bestellt werden bei der
Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover, am
Telefon: (05 11) 9 11 96-0, Mo bis Do 9 bis 17 Uhr u. Fr 9 bis 14 Uhr oder
im Internet: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ratgeber
*Die Hochwasser-Hotline ist Teil eines gemeinsamen Projekts von zwölf
Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), das
Betroffenen Information und Unterstützung bieten soll. Das bis Ende
September 2013 laufende Projekt wird vom Bundesverbraucherministerium
gefördert.