VBZ Osterode: Recht auf Reklamation
Von wegen König Kunde – Recht auf Reklamation wird häufig verweigert
Kostenloser Flyer zum Gewährleistungsrecht
Osterode (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das
Gewährleistungsrecht. Danach darf der Käufer vom Verkäufer Ersatz für eine
Sache oder deren Reparatur verlangen, wenn sie bei Übergabe defekt oder
mangelhaft ist. Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren. Da die Unternehmen
ihren Kunden dieses Recht jedoch oftmals verweigern, starteten die
Verbraucherzentralen eine bundesweite Aktion. Vom 30. April bis 30.
September 2013 wurden bundesweit rund 4.000 Reklamationsfälle erfasst und
ausgewertet. In Niedersachsen gab es 224 Fälle.
Die meisten Verbraucherbeschwerden, insgesamt 1069, gab es über Elektro- und
Möbelhändler. Mit 56 Fällen traf dies auch in Niedersachsen zu. „Unsere
Aktion hat gezeigt, dass Unternehmen oft Ansprüche mit der Behauptung
zurückweisen, es läge kein Mangel vor oder der Käufer habe den Schaden
selbst verursacht“, berichtet Karin Goldbeck, Rechtsexpertin der
Verbraucherzentrale Niedersachsen. 57 der 224 niedersächsischen Beschwerden
bezogen sich auf diese Problematik. Da die gesetzliche Beweislast beim
fachunkundigen Käufer liegt, können die Verbraucher nur über teure
Sachverständigengutachten den Beweis erbringen.
Reklamationen häufig nur in den ersten sechs Monaten durchsetzbar: In
anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die
Hersteller verwiesen. Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen,
hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In
dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an
bestand“, sagt Annette Leditschke-Friederichs, Mitarbeiterin der
Beratungsstelle Osterode. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher
beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
„Vor meist teuren Sachverständigengutachten schrecken viele Käufer jedoch
zurück“, so Leditschke-Friederichs weiter. Aber auch wenn die Mängel von den
Händlern widerspruchslos akzeptiert wurden, hätten sie sich bei der
Gewährleistung wiederholt auf falsche Argumente berufen. Beispielsweise
seien von den Kunden Nutzungsentschädigungen oder Aus- und Einbaukosten
verlangt worden.
„Daher ist es dringend notwendig, die Verbraucherinnen und Verbraucher
verstärkt über ihre Ansprüche aufzuklären. Nur wer seine Rechte genau kennt,
kann sie selbstbewusst durchsetzen“, so Leditschke-Friederichs. Bei einem
Online-Quiz von Juni bis November 2013 konnten Verbraucher ihr Wissen zum
Gewährleistungsrecht testen. In Niedersachsen beteiligten sich 210
Verbraucher (bundesweit 1.680 Teilnehmer). Bei allen 18 Fragen überwogen die
falschen Antworten teils sogar erheblich. Den vollständigen Bericht und die
Auswertung des Quiz gibt es als Download unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/bericht-gewaehrleistung bzw.
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/quizauswertung-gewaehrleistung.
Informationen zu den Gewährleistungsrechten gibt es in der Beratungsstelle
Osterode Rollberg 3 zu den gewohnten Öffnungszeiten: Mo. Die. und Do. von
9:00 bis 13:00 Uhr und Mo. und Die. auch von 16:00-18:00 Uhr. Dort erhalten
Verbraucher auch einen kostenloser Flyer der Verbraucherzentralen, der über
die Gewährleistungsrechte informiert.
Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.