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VBZ Osterode: Drittanbietersperre

Drittanbietersperre
Verbraucherzentrale checkt Webseiten von Anbietern

Osterode, 1.10.2012 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Oaterode informiert: Auf zahlreichen Mobilfunkrechnungen von Verbrauchern
tauchen immer wieder unerwartete Rechnungsposten über Aboverträge auf, z. B.
ein SMS-Abo oder sonstige Dienste wie Videoflats. Dies bestätigte auch eine
nicht repräsentative Online-Befragung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
im Frühjahr dieses Jahres.
Unwissentlich sind schon zahlreiche Smartphone-Besitzer in der Kostenfalle
gelandet, weil sie unbeabsichtigt auf ein Werbebanner oder auf eine sich
öffnende Internetseite getippt haben. Für diese vermeintliche Dienstleistung
erhält der Verbraucher aber nicht vom Anbieter eine Rechnung. „Die
sogenannte Drittanbieterleistung wird über die monatliche Mobilfunkrechnung
eingezogen. Viele können mit den unbekannten Namen nichts anfangen und auch
die Rechnungsposition nicht nachvollziehen“, sagt Kathrin Körber,
Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um sich vor
ungewollten Kosten zu schützen, können Handybesitzer vom Mobilfunkanbieter
kostenfrei eine Drittanbietersperre einfordern. Über diesen Anspruch müssen
die Telekommunikationsanbieter seit Mai 2012 Verbraucher in umfassender und
leicht zugänglicher Form informieren.

Die Verbraucherbeschwerden und die Neuregelung waren Anlass für die
Verbraucherzentrale Niedersachsen, die Webseiten einiger Mobilfunkanbieter
hinsichtlich der neuen gesetzlichen Pflicht zu überprüfen.
Das Ergebnis: Lediglich Telekom und Vodafone haben ihre
Informationspflichten für den Verbraucher vollständig und leicht
verständlich umgesetzt. Der Haken bei der Telekom: Zwar wird eine
differenzierte Sperre nach verschiedenen Kategorien vorgenommen, allerdings
bestimmen die Drittanbieter selbst, wo sie eingruppiert werden möchten. Hat
der Dienste-Anbieter beispielsweise sein Produkt dem nicht gesperrten
Business-Dienst zugeordnet, entstehen dem Verbraucher dennoch ungewollte
Kosten.
Einige Anbieter müssen dringend nachbessern: So muss O2 die für den
Geschäftskundenbereich dargestellten Informationen auch in den
Privatkundenbereich stellen. Dazu ist das Unternehmen verpflichtet. E-Plus,
Base und 1&1 haben die Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes nur
mäßig bis gar nicht umgesetzt. Sie informieren zwar über Drittanbieter im
Allgemeinen. Es unterbleibt jedoch die wichtige Erklärung, wie der
Verbraucher eine Sperre einrichten lassen kann, um sich vor überraschenden
Drittanbieterpositionen auf der Rechnung zu schützen.

„Es wundert uns nicht, dass viele Verbraucher häufig erst durch unsere
Beratung von der Sperrmöglichkeit erfahren und nur wenige bereits
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben“, sagt Rechtsexpertin
Kathrin Körber. Hinzu komme, dass einigen Handynutzern unter Umständen auch
die Begriffe Drittanbieter oder Drittanbietersperre unbekannt sind. Dies
führt dazu, dass selbst die besten Informationen auf einer Internetpräsenz
wenig nützen, wenn man nicht weiß, wonach man suchen soll.
Die Ergebnisse der Online-Befragung und Internetrecherche gibt es unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/drittanbietersperre

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