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Massenhaft Beschwerden über FlexStrom

Massenhaft Beschwerden über FlexStrom
Verbraucherzentrale rät: Nicht vorschnell zahlen!

Osterode (VBZ) 19.02.2013 – Beschwerden über die FlexStrom AG und die FlexGas
GmbH erreichen fast täglich die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Von
immensen Preiserhöhungen, über verweigerte Bonizahlungen bis hin zu
verzögerten Rückerstattungen von Guthaben: die Liste der Reklamationen ist
lang.
Nun soll das Unternehmen nach aktuellen Medienberichten anscheinend zu einem
„rein symbolischen Preis von einem Euro“ verkauft werden. Die
Verbraucherzentrale Niedersachsen rät betroffenen Kunden, vor anstehenden
Zahlungen beim Netzbetreiber nachzufragen, ob der Energieanbieter seine
Netzentgelte geleistet hat. Wurde zum Beispiel jährliche Vorauskasse
vereinbart, sollten Kunden vom Anbieter unbedingt die Umstellung auf
monatliche Zahlungen verlangen.
Die Verbraucherzentrale fordert Bundesnetzagentur und Netzbetreiber auf, bei
erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig einzugreifen und die Kunden
besser zu informieren.

Ärger mit der FlexStrom AG hat auch Herr G. aus der Region Lüneburg. So
wurde der Bonus nicht verrechnet, es gab Unklarheiten hinsichtlich des
vereinbarten Tarifs, Abrechnungen kamen verspätet und Kündigungen blieben
ohne Reaktion und damit erfolglos. Streit gab es auch über den richtigen
Zählerstand, der der Jahresabrechnung oder den neu festgesetzten Abschlägen
zugrunde gelegt wird. Besonders ärgerlich: auf konkrete Anfragen wurde
regelmäßig nur mit „Standardantworten“ reagiert.

Karin Goldbeck, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale:
„Über solche Beschwerden klagen viele Kunden von Billig-Energieanbietern.
Gibt es Streit mit einem Energieanbieter, raten wir dazu, sich so schnell
wie möglich Informationen und rechtlichen Rat einzuholen. Nur so können
Rechte gewahrt und Geld gesichert werden“. Der Versuch, Probleme mit dem
Anbieter klären zu wollen, endet oft in lang andauernden
Auseinandersetzungen und hat nach Erfahrungen der Juristin meist nur
Nachteile für die Betroffenen.

Rechtlichen Rat bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Betroffenen in
ihren Beratungsstellen oder auch am Verbrauchertelefon unter
0900 1 7979-08 (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz -
Mobilfunkpreise abweichend) jeden Montag von 16 bis 17 Uhr, Dienstag von 12
bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 bis 10 Uhr.

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