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„Unsachlichkeit des Northeimer Kreisbrandmeisters“.

Leserbrief von Hein Gärtner vom 13.2.2013

In dem oben angeführten Bericht wird der Northeimer Kreisbrandmeister mit den Worten zitiert: „…..der im Vergleich zu den Nachbarn (Osterode und Göttingen) besser ausgestatteten Kreisfeuerwehr“ kann ich zur Versachlichung nur sagen, dass die Freiwilligen Feuerwehren auf Grund des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes von den Gemeinden – und nicht von den Landkreisen - nach den örtlichen Gegebenheiten aufzustellen und zu unterhalten sind. Nach dem Brandschutzgesetz wird aus diesen Ortsfeuerwehren die Kreisfeuerwehr gebildet. Das heistt also, dass der Landkreis darüber hinaus, um im Katastrophenfall zum Schutz der Bevölkerung tätig werden zu können, Spezialfahrzeuge und Geräte vorhalten muss. Das hat der Landkreis Osterode am Harz bis zum heutigen Tag auch immer getan. Die Äußerungen des Northeimer Kreisbrandmeisters sind daher im höchsten Maße unsachlich und beinhalten auch eine große Unkameradschaftlichkeit gegenüber den Feuerwehrangehörigen der anderen Landkreise. Sie müssen mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden. Die Feuerwehren des Landkreises Osterode am Harz haben eine Ausstattung, die den örtlichen Gegebenheiten entspricht. Wenn der Landkreis Northeim der Meinung war, seine Kreisfeuerwehr zu zentralisieren, dann ist das seine Entscheidung. Wir sind jedenfalls mit unserer Entscheidung der größtmöglichen Dezentralisierung bisher, auf unsere Verhältnisse bezogen, sehr gut gefahren.

Heinz Gärtner (Kreisbrandmeister a.D.)

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