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Und auch die Abfallgebührenbescheide des Landkreises Osterode für das Jahr 2011 waren (sind) rechtswidrig

Und auch die Abfallgebührenbescheide des Landkreises Osterode für das Jahr 2011 waren (sind) rechtswidrig

Kreis Osterode (ein/kip) Nachdem das Verwaltungsgericht Göttingen bereits die Abfallgebührenbescheide des Landkreises Osterode für die Jahre 2007 (für 2008 läuft ein Wiederaufnahmeverfahren), 2009 und 2010 wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und für das hier relevante 2011er- Verfahren zur mündlichen Verhandlung terminiert hatte, ließ der Beklagte Landkreis über die ihn vertretende Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siedler & Coll, Berlin, gegenüber dem Gericht erklären, dass er seinen Abfallgebührenbescheid 2011 abändert.
Für den Haushalt der Klägerin wurde die Abfallgebühr 2011 damit um ca. 8,5 Prozent gesenkt, macht auf den Gesamtaufwand der Abfallbeseitigung bezogen wieder mehrere Hunderttausend Euro aus.
Der Landkreis erklärte sich bereit, im Fall einer (Teil-) Erledigungserklärung des Rechtsstreits die Kosten zu tragen.
Das Verfahren geht hingegen weiter, da diverse Rechtsfragen (wie z.B. die, wer den Millionenschaden der MBA-Havarie in Deiderode zu tragen hat) noch immer nicht abschließend geklärt sind.
Anzumerken bleibt, dass natürlich auch in diesem Fall nicht nur die Gebührenbescheide der Kläger, sondern auch alle ca. 24 000 Gebührenbescheide für 2011 (wie bereits die für 2007, (2008,) 2009 und 2010) rechtswidrig sind. Die Bescheide haben Bestandskraft, weil von den Gebührenpflichtigen keine Klage erhoben wurde.

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