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Festlegung der Wahlbereiche zur Kreiswahl am 11. September 2016

  • Der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Körner im Kreistag Osterode
  • Foto: Dietrich Kühne
  • hochgeladen von Bernd Jackisch

Pressemitteilung der CDU- Kreistagsfraktion

Landkreis Osterode. Wie der Vorsitzende der Fraktion der CDU im Kreistag Osterode am Harz Andreas Körner mitteilte, wird am 24.02.2016 eine Abstimmung über die Wahlbereiche der Kreiswahl am 11. September 2016 in einem gemeinsamen Gremium erfolgen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus den Kreistagen der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz. Die maßgebende Einwohnerzahl für den (neu fusionierten) Landkreis Göttingen beträgt 323.866 Einwohner, wobei auf den Altkreis Göttingen 250.262 und auf den Altkreis Osterode am Harz 73.604 Einwohner entfallen.

Für die Dauer der ersten Wahlperiode vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2021 ist nach dem Gebietsänderungsvertrag die Anzahl der Abgeordneten auf 72 Abgeordnete festgesetzt. In den darauffolgenden Wahlperioden werden es dann 66 Abgeordnete sein, die in dem dann neuen Landkreis Göttingen die Kreiseinwohner vertreten. Insgesamt werden 13 Wahlbereiche bestehen. Der Altkreis Göttingen wird weiterhin 10 Wahlbereiche aufweisen. Der Altkreis Osterode am Harz wird aufgrund der zurückgegangenen Einwohnerzahlen von ursprünglich 5 auf dann 3 Wahlkreise reduziert.

Zurzeit existiert ein Antrag der Gruppe SPD/Grüne im Kreistag Osterode am Harz, die die einzelnen Gemeinden in den Wahlbereichen bunt mischen. So soll z. B. ein Wahlbereich aus Osterode am Harz und Walkenried bestehen, der weitere Wahlbereich aus Herzberg und Bad Lauterberg im Harz und der letzte Wahlbereich aus Bad Grund, Bad Sachsa und Hattorf am Harz.

Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion würde eine derartige Wahlbereichseinteilung der örtlichen Verhältnisse und der Wahrung des räumlichen Zusammenhangs nicht gerecht, genauso wenig wie dem Grundsatz der Wahlgleichheit.

Entsprechend dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten betragen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kreiswahl sollen zu-dem die Grenzen der Gemeinden oder der Samtgemeinden eingehalten werden.

Die CDU-Kreistagsfraktion des Kreistages Osterode am Harz hat deshalb in Abstimmung mit der CDU-Kreistagsfraktion des Kreistages Göttingen einen eigenen Antrag für die entsprechende Sitzung gestellt, wonach sämtliche Kriterien erfüllt sind. Es wurde beantragt, drei Wahlbereiche zu bilden, von denen ein Wahlbereich die Gemeinde Bad Grund und die Stadt Osterode am Harz verbindet, ein weiterer Wahlbereich die Samtgemeinde Hattorf am Harz mit der Stadt Herzberg am Harz und der dritte Wahlbereich die Städte Bad Lauterberg und Bad Sachsa mit der Samtgemeinde Walkenried.

Sämtliche drei zugrundeliegenden Kriterien sind erfüllt. Ein Zielkonflikt bezüglich einzelner Abgrenzungskriterien besteht bei diesem Antrag nicht.

Sowohl der Fraktionsvorsitzende Andreas Körner als auch die Kreisvorsitzende Susanne Mackensen-Eder hoffen im Sinne einer objektiven Würdigung der örtlichen Verhältnisse im (dann) Altkreis Osterode am Harz und im Sinne einer möglichst hohen Wahlbeteiligung der Einwohner, die ihre Kandidaten kennen sollten, dass diesem Antrag bei der anstehenden Gremiumssitzung durch die entsprechenden Mehrheiten zugestimmt wird.

Hier sollten objektive Kriterien parteipolitischen Interessen deutlich vorgehen.

Andreas Körner
Vorsitzender CDU-Kreistagsfraktion

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