Abfallgebühren im Landkreis Osterode unrichtig
In einem Leserbrief zu: “Weniger zahlen- Müllgebühren sinken zum zweiten Mal” Harzer WochenSpiegel Nr. 24 vom 12.06.2013 hat Horst-Werner Nilges, Badenhausen, den nachstehenden Leserbrief übersandt:
„Die Müllgebühren im Landkreis Osterode sinken in diesem Jahr zum zweiten mal in Folge. Darauf wies der Erste Kreisrat Gero Geißlreiter am Wochenende hin“, war in Ausgabe Nr.24 des „Harzer WochenSpiegel“ zu lesen.
Worauf der Erste Kreisrat Gero Geißlreiter jedoch nicht hingewiesen hat: Im Landkreis Osterode wurden über Jahre hinweg weit überhöhte Abfallgebühren kassiert.
Und das die Abfallgebühren im Landkreis jetzt (für alle Gebührenzahler) sinken, ist den
für den Landkreis Osterode vor dem Verwaltungsgericht verlorengegangenen Abfallverfahren geschuldet.
Zwar hat der Landkreis nach den vom Verwaltungsgericht Göttingen zunächst abge-
wiesenen Klagen des Jahres 2008 noch in der Öffentlichkeit triumphiert und behauptet,
dass seine Abfallgebührenkalkulation rechtmäßig sei, hierzu hatte er jedoch bereits
in den Folgeverfahren keinen Anlass mehr, denn das Verwaltungsgericht hob nicht nur
die Bescheide der Jahre 2007 und 2009 wegen Rechtswidrigkeit auf, sondern musste in
den diesbezüglichen Urteilsbegründungen auch einräumen, dass es in dem das Jahr 2008 betreffenden Verfahren entscheidungsrelevante Fakten „übersehen“ hatte - das Urteil (2008) war falsch!
Es stand fest: Der Landkreis hatte bei seiner Gebührenkalkulation über Jahre hinweg
Kosten berücksichtigt, die er nicht hätte berücksichtigen dürfen. Dadurch hat er jährlich mehrere Hunderttausend Euro an Gebühren zusätzlich kassiert.
Hiervon unabhängig war der Landkreis nach den Urteilen verpflichtet, die Leistung der Abfalleinsammlung auszuschreiben, mit dem Ergebnis, dass ein anderes (preiswerteres) Transportunternehmen den Zuschlag erhielt.
Das bisher tätige, bei der Ausschreibung unterlegene, Transportunternehmen ist jetzt für
den „Ausschreibungssieger“ als Subunternehmer tätig und sammelt nach wie vor den Abfall ein – jetzt allerdings wesentlich preiswerter!
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Bisher vom Verwaltungsgericht Göttingen immer noch entschieden (bis dahin sind die
Kläger bisher gar nicht durchgedrungen, weil sich die Rechtswidrigkeit der Abfallgebühren immer schon vorher erwiesen hat), ist die Frage, ob der Landkreis berechtigt ist, die durch
die Havarie der MBA im Jahr 2006 entstandenen Kosten vom Gebührenzahler refinanzieren zu lassen.
Mit der Havarie hatte der Landkreis bekanntlich seine drastischen Abfallgebührenerhöhungen gerechtfertigt. Einige Gebührenzahler sind daraufhin vor Gericht gezogen - berechtigt, wie das Ergebnis belegt.
Die noch immer offenen Rechtsfragen werden in weiteren Verfahren zu klären sein.
Horst Nilges