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Ehemaliger Geschäftsführer des Kreisfeuerwehrbandes Osterode wegen Untreue vorm Landgericht Göttingen - der Hauptschaden ist inzwischen schon verjährt

Göttingen/Osterode (bj). Seit Montag (21.3.2016) läuft beim Landgericht Göttingen der Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Kreisfeuerwehr-Verbandes Osterode wegen Untreue und Betrugs. Bereits zu Beginn der Verhandlung räumte der 65-jährige weitgehend die Richtigkeit der Anklage ein, die ihm 44 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue vorwirft. So habe er von drei Konten des Verbandes und der Sterbekasse unberechtigt Beträge zwischen 250 und 25.000 Euro abgehoben. Betrachtet wurde dabei lediglich der Zeitraum von Mitte 2011 bis Februar 2014, was einer Schadenssumme von etwa 80.000 Euro entspricht – weitere Abhebungen von den Konten aus dem Zeitraum davor sind verjährt. Insgesamt hatte der Angeklagte rund zwanzig Jahre die Geschäfte der Kreisfeuerwehr - Verbandes Osterode geführt, bis Oktober 2015 war er zudem Angestellter der Feuerwehr-und Rettungsleitstelle beim Landkreis Osterode.
Wie der ermittelnde Kripobeamte als Zeuge aussagte, bescheinigten die Kassenprüfer des Feuerwehrverbandes bei der letzten offiziellen Prüfung im Jahr 2012 noch ein stattliches Guthaben der Sterbekasse von 380.000 Euro. 340.000 Euro davon sollten in Sparbriefen angelegt sein. Tatsächlich, so der Beamte, waren die Sparbriefe aber bereits abgelaufen und das Geld auf das Konto der Sterbekasse überwiesen. Lediglich zwei Sparbriefe im Wert von 75.000 Euro waren noch vorhanden.
Nicht dem Kreisfeuerwehr-Verband, sondern dem Finanzamt sind im Mai 2014 Unregelmäßigkeiten beim Konto des Verbandes aufgefallen, da der Angeklagte private Steuerschulden von dem Konto der gemeinnützigen Sterbekasse beglichen hatte.
Erstaunen rief die weitere Aussage des Kripobeamten besonders bei den Zuhörern des Verfahrens aus, darunter zahlreiche Feuerwehrleute, denn nach seinen Ausführungen habe der Feuerwehrverband eigene Anstrengungen zur Aufklärung des Falles offenbar nicht unternommen. Auch erklärte der Kreisbrandmeister und zugleich auch Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes, dass man nicht sagen könne, wieviel Geld in den Kassen tatsächlich fehlt. Weiterhin konnte der Verbandsvorsitzende nicht die Frage des Richters beantworten, wieviel Geld sich der Angeklagte für seine Geschäftsführertätigkeit/Führung der Sterbekasse denn regulär als Aufwandsentschädigung aus den Kassen entnehmen durfte. Um dies zu klären müsse er erst einmal in den Unterlagen nachschauen, da Beschlüsse dazu vor Beginn seiner Amtszeit gefasst wurden.
Selbst hatte der Angeklagte in seiner Vernehmung zuvor ausgesagt, dass er sich als Geschäftsführer des Feuerwehrverbandes und zur Führung der Sterbekasse alljährlich 500 Euro entnehmen durfte. Da er zudem seit einigen Jahren zusätzlich das Amt des Schrift-und Protokollführers in Personalunion innehat, hätten ihm weitere 500 Euro zugestanden, die er von den Konten entnahm.
Wo letztendlich das fehlende Geld verblieben ist, konnte nicht abschließend erörtert werden. Vermutlich diente es zum Stopfen von finanziellen Löchern (Bedienen von Krediten, Steuerzahlungen/Lebensunterhalt, usw.). Wie der Angeklagte selber ausführte, lief das 1995 mit der Ehefrau eröffnete Bistro mehr schlecht als recht und verursachte mehr Unkosten als Einnahmen. Auch pflegte der Angeklagte nach Aussage des Polizeibeamten keinen aufwendigen Lebensstil, noch gibt es andere Hinweise darauf, wo er das Geld für verwendet habe könnte. Lediglich 25.000 Euro stehen fest, die liegen als Solaranlage auf dem Dach des Angeklagten. Diese hatte er vom Konto der Sterbekasse bezahlt, nachdem er keinen weiteren Kredit für die Anlage mehr bekam, die insgesamt 50.000 Euro kostete.
Der Prozess wird am Donnerstag, 7. April, um 9 Uhr fortgesetzt. Bis dahin soll der Angeklagte sich überlegen, so der Richter, wie er gegebenenfalls und unter realistischen Umständen den Schaden wieder gut machen kann. Diese Ausführungen werden dann entsprechende Auswirkungen auf das zu verhängende Strafmaß haben.

Foto: Archiv Bernd Jackisch

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