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Mittelstand BVMW. Hilfe für Solo-Selbstständige während der Corona-Krise

Rund 2,2 Millionen Menschen in Deutschland sind solo-selbstständig. Unter ihnen gibt es einen immer größeren Anteil, dem aufgrund der Corona-Krise die Einnahmen einbrechen. 

Wie sieht die staatliche Hilfe aus? 

Am Freitag, dem 13.03.2020, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen. Dieses Schutzschild beruht auf vier maßgeblichen Punkten: 

Erleichterung der Kurzarbeit 

Flexibilität der Steuern

Hilfspakete in Milliardenhöhe der KfW-Bank und der Landesbanken

Europäischer Zusammenhalt (hier geht es insbesondere um die internationale Bekämpfung der Infektionsverbreitung und die Stärkung der europäischen Banken)

Am Montag, den 23.03.2020 wurde ein Rettungspaket für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen beschlossen. Das Paket umfasst 50 Milliarden Euro, von denen Solo-Selbstständige sowie kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, unterstützt werden. 30 Milliarden sind dabei als Darlehen geplant, zehn Milliarden sollen als direkte Zuschüsse verteilt werden. Mitte nächster Woche sollen bei den zuständigen Behörden Anträge gestellt werden können und die Gelder fließen.
Welche Hilfe bekommen Freiberufler? 

Zunächst sollten freiberuflich Tätige eine Herabsetzung und Stundung von Steuern vornehmen. Die Flexibilität der Steuern gilt auch hier. Genau so können Freiberufler mit mindestens einem Mitarbeiter Kurzarbeitsgeld beantragen. Zudem wurde mit dem KfW-Sonderprogramm das Kreditangebot erheblich ausgeweitet.

Zudem werden auch Freiberufler und Selbstständige für Arbeitsausfälle durch das Coronavirus entschädigt. Durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bekommen Freiberufler und Selbständige Entschädigungszahlungen für ihren Verdienstausfall nach dem IFSG in Höhe der letzten Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden.
Was machen Selbstständige bei der Kinderbetreuung? 

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, haben inzwischen alle Bundesländer Schulen und Kitas geschlossen. Folglich müssen Kinder zuhause betreuet werden. Während große Unternehmen diese Ausfälle kompensieren können, sind kleine Unternehmen und Selbständige besonders stark betroffen. Eine Notfallbetreuung wird nur für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen gewährleistet, die Betreuung durch Großeltern ist ebenfalls ausgeschlossen.
Wie kann ich die Entgeltfortzahlungsversicherung nutzen?

Besser bekannt unter dem Namen U1 - dabei werden bestimmte Arbeitgeber verpflichtet genau diese Umlage regelmäßig an die Krankenkasse zu zahlen, um bei Arbeitsausfall durch den Arbeitnehmer eine Erstattung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhalten.

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang weiter Lohn bzw. Gehalt zahlen.

Unternehmen mit weniger als 30 Vollzeit-Beschäftigten müssen die Umlage U1 an die Krankenkasse zahlen, die dann zwischen 40 und 80 Prozent der Entgeltfortzahlung übernimmt.

Die Beiträge für die Entgeltfortzahlungsversicherung liegen je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif bei ein bis drei Prozent des Bruttogehalts der Arbeitnehmer.

Bei ärztlich verordneter Quarantäne, zum Beispiel wenn eine Infektion mit dem Coronavirus erfolgt ist oder ein Infektionsverdacht besteht, erstatten die Behörden die Lohnkosten gemäß Infektionsschutzgesetz.

Was sollten Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer selbst tun? 

Bevor es zu staatlichen Hilfspaketen kommen muss, können Selbstständige und Unternehmer jedoch selbst auf den Krisenmodus umschwenken. Zwei Maßnahmen sind hierfür zentral: 

Einnahmen vorziehen: Wenn Sie noch offene Rechnungen haben, sollten Sie dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich beglichen werden. Hierbei heißt es also Kunden anrufen und um Verständis in Zeiten des Coronavirus bitten. 

Ausgaben zurückstellen: Für Sie als Unternehmer gilt das Gegenteil. Betriebsausgaben sollten verzögert und zurückgestellt werden. Außerdem sollten Sie in der Krise auf Skonten und Rabatte verzichten.

Überstunden abbauen (wenn vorhanden)

Minusstunden aufbauen

Quelle: Mittelstand BVMW. https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/
Siehe bitte dort.

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