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Berufsinformationstag in Harburg, 20.10.2018: Bundeswehr wirbt um Kindersoldaten

Die Bundeswehr hatte einen großen Stand in Halle 2, auch auf dem Stand von Airbus wurde mit einem Kampfhubschrauber geworben. Bei dem versuch, als Sandwichman zu protestieren, wurde dem Landessprecher der DFG-VK Hausverbot erteilt.
Die Gruppe Nordschwaben der Deutschen Friedensgesellschaft wendet sich entschieden gegen die Teilnahme der Bundeswehr an den Berufsinformationstagen.
Laut Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist Anwerbung und Einsatz von Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.
Die damalige Bundesregierung hatte der Konvention zugestimmt, diese jedoch bis heute nicht ratifiziert und hält sich daher nicht an diese.
"Ein beschämendes Beispiel von Täuschung der Bevölkerung", so der Landessprecher der DFG-VK Bayern, Bernhard Kusche.
Die 25 bis 30 Millionen Euro, die die Bundeswehr seit Jahren für die Werbung um Kinder und Jugendliche ausgibt, wären in Schulsozialarbeitern wesentlich besser angelegt, so die einhellige Meinung der Friedensfreunde.

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8 Kommentare

Werter Dr. Elz-Fianda,
ich erlaube mir, wie Sie hier lesen können, Ihre " Kreise" erneut zu stören.
( siehe Ihren Kommentar zu einem Ihrer Beiträge)

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass wir im deutschen Sprach-Kultur-und Rechtsraum leben und nicht in einem Paralelluniversum von UN-Definitionen ?
Kinder, Jugendliche und Heranwachsene haben in Deutschland einen eigenen, rechtlich genau definierten, unterschiedlichen Status.
Gleiches gilt für den gesellschaftlichen Bereich.
Herr Dr. Elz Fianda, ich empfehle Ihnen einmal in unser gesellschaftlichen Wirklichkeit den Praxistest zu machen, und 15-jährige Jugendliche als Kinder einzuordnen.:-)))

Was die UN mit "children" meint, ist die Gesamtgruppe der Minderjährigen. Diesen Terminus mit "Kinder" zu übersetzen, ist ein sprachlicher Fehler.

Es bleibt darüber hinaus festzuhalten, dass minderjährige Bundeswehrangehörige nicht in Kampfeinsätze geschickt werden.

Am Rande:
Ich hätte nichts dagegen einzuwenden, die Volljährigkeit in Deutschland auf das vollendete 17. Lebensjahr festzulegen.

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