Ist es erlaubt, auf dem Balkon zu grillen?
Bei angenehmen Temperaturen ist die Verlockung groß, seine Zeit auf dem Balkon zu verbringen. Auch seine Mahlzeiten im Freien einzunehmen, gehört für viele Wohnungsbesitzer im Frühling und Sommer dazu. Aber ist es eigentlich erlaubt auf dem Balkon sein Essen auch selbst zuzubereiten? Alles Wichtige über das Grillen auf dem Balkon finden sie hier.
Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in München teilt mit, dass Grillen auf dem Balkon bei warmen Temperaturen durchaus üblich sei. Dabei beruft sich der Verband auf ein Urteil des Landgerichts München. Hier gibt es allerdings eine Wesentlichkeitsgrenze, also ein Limit, bis zu welcher Häufigkeit das Grillen als „angemessen“ angesehen wird. Das Amtsgericht Bonn entschied, dass zwischen April und September einmal monatlich auf dem Balkon gegrillt werden dürfe. Hierbei sollten die Nachbarn aber zwei Tage vorher über das Vorhaben informiert werden. Bundesweit einheitliche Rechtsvorschriften, die regeln, wie oft gegrillt werden darf, gibt es allerdings nicht. Absprachen für das Grillen mit dem Vermieter, die im Mietvertrag festgehalten wurden, sollten allerdings unbedingt eingehalten werden, da jener den Mietvertrag sonst fristlos kündigen kann.
Um also einen Streit mit den Nachbarn sicher zu vermeiden, sollte versucht werden, so viel Rücksicht wie möglich zu nehmen. Ratsam wäre zum Beispiel die Verwendung eines Elektrogrills, bei dem deutlich weniger Rauch und unliebsame Gerüche produziert werden als bei einem Holzkohlegrill. Bis 22 Uhr muss der Nachbar Konversationen in normaler Gesprächslautstärke und Gläserklirren hinnehmen, danach gilt die Nachtruhe. Diese sollte unbedingt eingehalten werden, eine Nichtbeachtung ist nämlich ein Gesetzesverstoß. Die Nachtruhe ist in den jeweiligen Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer festgelegt. Wer ganz sicher gehen will, durch eine Grillfeier keinen Streit mit dem Nachbarn anzufangen, könnte diesen natürlich auch einfach einladen. Für die Richtigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen.