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Verbraucherschützer klagen gegen iTunes und Google Play

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) klagt gegen iTunes und Google Play. Die beiden Appstores sollen ihre AGB absichtlich kundenunfreundlich gestaltet haben. Unter anderem hätten sowohl iTunes als auch Google Play personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Benutzer verarbeitet.

Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seien je 25 Klauseln in den AGB von iTunes und Google Play abzumahnen. Insbesondere die Länge der AGB sei für einen kundenfreundlichen Charakter viel zu lang. Bei iTunes beispielsweise müsse der Nutzer nach Angaben von meedia.de 21 DIN-A4-Seiten Text durchlesen. Auch sei die Schriftgröße, in der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt sind, zu klein, um sich ohne Probleme über Details zu informieren. Weiterhin würden schwammige Formulierungen wie „gegebenenfalls“, „unter Umständen“ oder „möglicherweise“ benutzt, die die Klauseln kaum nachvollziehbar machen und teilweise Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher einschränkten.

Da sich bisher nur Nokia und Microsoft zu den Beanstandungen äußerten und eine Unterlassungserklärung abgaben, klagt der vzbv nun gegen iTunes und Google.

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