Lebensmittelwarnung: Rückruf von geriebenem Käse in 200g Packungen

Vorsicht beim Reibekäse. Das Budesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelkontrolle warnt vor dem Verzehr von geriebenem und gestifteltem Käse. Fast alle großen Supermärkte sind betroffen. Der Grund ist eine Mikrobiologische Abweichung von Listerinen.

Verbraucher, die vor kurzem geriebenen oder gestiftelten Käse gekauft haben, müssen aufpassen. Vor allem in 200g Packungen wurden erhöhte Konzentrationen von Bakterien festgestellt. Die extrem resistenten aber in geringen Konzentrationen nicht übermäßig gefährlichen Listerin - Kulturen wurden bei einer Routinekontrolle entdeckt. Betroffen sind fast alle größeren Supermärkte, die entsprechende Tüten im Sortiment führen.

Reibekäse mit dem MHD bis zum 15.01.2014

Sollten sie eine entsprechende 200g Tüte in einem Supermarkt gekauft haben, ist es wohl sicherer sich kurz auf der Seite des Bundesamtes zu informieren, ob die gekaufte Marke auch zu den betroffenen Sorten gehört. Allerdings ist die Rückrufaktion nur eine Vorsichtsmaßnahme. Die Konzentration an Listerinen bewegt sich auf einem noch ungefährlichen Level. Nur Menschen mit Immunschwächen, also Säuglinge, Schwangere oder Senioren, sollten definitiv auf den Konsum von derartigem Käse verzichten. Wichtig ist noch zu wissen, dass allgemein nur Packungen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 15.11. betroffen sind. Doch auch hier ist es von Laden zu Laden und von Packung zu Packung unterschiedlich.

Weitere Beiträge zu den Themen

RückrufaktionSupermarktBundesamtKäseBoulevardeskesReibekäseTüten

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite