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Führerschein B17 wird zum Dauerrecht

Der Bundesrat hat am Freitag einem entsprechenden Gesetzesentwurf für die bundesweite Einführung zum 1.Januar 2011 zugestimmt.

B17 bedeutet kurz gesagt, dass bereits 17-Jährige im Beisein einer authorisierten Person zum Steuer greifen dürfen.

Seit 2004 liefen entsprechende Modellversuche mit großen Erfolg. Das Ziel, weniger Unfälle bei Jugendlichen und Fahranfängern, wurde scheinbar nicht verfehlt.

Authorisierte Beifahrer müssen den Führerschein der Klasse B besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flenzburg besitzen.

Ich erinnere mich noch gut daran, wie vor wenigen Jahren ein Bekannter ebenfalls den Führerschein mit 17 Jahren bestanden hatte und sich während der Fahrt, auf mir unerklärliche Weise und noch über Wochen hinweg, geschwindigkeitsirrelevant zum rechten Fahrbahnende hingezogen fühlte.
Als Beifahrer weniger witzig. Die mahnenden Worte, der Gesichtsausdruck und der Griff ins Lenkrad vom Vater dagegen waren einfach unvergesslich, als er wieder nach rechts wanderte ;-)

Genauere Infos gibt es auch hier

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3 Kommentare

Dagegen!

Aber nicht wegen des Alters, sondern:

Entweder man hat eine Fahrausbildung in einer Fahrschule mit Fahrlehrer und Fahrprüfung durchlaufen und ist dann fähig und berechtigt, am Verkehr teilzunehmen - oder nicht.
Und wenn ja, braucht kein Aufpasser daneben zu sitzen.
Und wenn nein, hilft auch kein Aufpasser.

Dieses "B17" ist doch nichts Ganzes und nichts Halbes.

Einspruch Andreas,
ein 17 jähriger Mensch ist vom Naturell noch etwas sehr forsch. Das ändert sich auch noch nicht, wenn dieser seinen 18ten Geburtstag hinter sich hat. Ein 17 jähriger Fahrschüler, auch wenn er bereits seine Fahrprüfung gemeistert hat, ist da noch etwas besser zu lenken. Deshalb finde ich es sehr gut, wenn erwachsene und erfahrene Personen, diesem jungen Menschen in ihrem ersten Führerscheinjahr etwas zur Seite stehen.
Ich durfte als Begleitperson, diesen Dienst am jungen Menschen, bereite erfolgreich bestehen.

LG: Helmut

> "Einspruch Andreas, ein 17 jähriger Mensch ist vom Naturell noch etwas sehr forsch"

Wie gesagt: entweder jemand ist fähig genug, ein Auto zu steuern - dann kann er es auch allein fahren - oder er ist es nicht - und dann gibt es einfach keinen Lappen.

> "Das ändert sich auch noch nicht, wenn dieser seinen 18ten Geburtstag hinter sich hat"

Dann müsste man diese Begleiterpflicht auch über 18 hinaus einführen.

> "Deshalb finde ich es sehr gut, wenn erwachsene und erfahrene Personen, diesem jungen Menschen in ihrem ersten Führerscheinjahr etwas zur Seite stehen"

S.o.

Aber wenn schon, sollten die Kriterien für die Begleiter etwas ernsthafter gestaltet sein. Jemand, der Punkte hat, ist ja nun nicht grad vorbildlich und/oder vertrauenswürdig genug für eine solche Aufgabe.

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