Führerschein B17 wird zum Dauerrecht
Der Bundesrat hat am Freitag einem entsprechenden Gesetzesentwurf für die bundesweite Einführung zum 1.Januar 2011 zugestimmt.
B17 bedeutet kurz gesagt, dass bereits 17-Jährige im Beisein einer authorisierten Person zum Steuer greifen dürfen.
Seit 2004 liefen entsprechende Modellversuche mit großen Erfolg. Das Ziel, weniger Unfälle bei Jugendlichen und Fahranfängern, wurde scheinbar nicht verfehlt.
Authorisierte Beifahrer müssen den Führerschein der Klasse B besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flenzburg besitzen.
Ich erinnere mich noch gut daran, wie vor wenigen Jahren ein Bekannter ebenfalls den Führerschein mit 17 Jahren bestanden hatte und sich während der Fahrt, auf mir unerklärliche Weise und noch über Wochen hinweg, geschwindigkeitsirrelevant zum rechten Fahrbahnende hingezogen fühlte.
Als Beifahrer weniger witzig. Die mahnenden Worte, der Gesichtsausdruck und der Griff ins Lenkrad vom Vater dagegen waren einfach unvergesslich, als er wieder nach rechts wanderte ;-)
Genauere Infos gibt es auch hier
Dagegen!
Aber nicht wegen des Alters, sondern:
Entweder man hat eine Fahrausbildung in einer Fahrschule mit Fahrlehrer und Fahrprüfung durchlaufen und ist dann fähig und berechtigt, am Verkehr teilzunehmen - oder nicht.
Und wenn ja, braucht kein Aufpasser daneben zu sitzen.
Und wenn nein, hilft auch kein Aufpasser.
Dieses "B17" ist doch nichts Ganzes und nichts Halbes.