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1815 - Wie wir vor 200 Jahren Preußen wurden

Der „Friedens- und Freundschaftsvertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Majestät dem Könige von Sachsen“ wird am 18.05.1815 unterzeichnet und drei Tage später ratifiziert.

Auszug aus dem: "Patent wegen Besitzergreifung des mit der preußischen Monarchie vereinigten Anteils von Sachsen. Vom 22sten Mai 1815. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. Thun hiermit Jedermann kund:
Nachdem in Folge der Übereinkunft unter den auf dem Congresse zu Wien versammelten Mächten ein Theil des Königreichs Sachsen zu Unserer Entschädigung bestimmt, und von des Königs von Sachsen Majestät durch den unterm 18. May d. J. abgeschlossenen Tractat feierlichst an Uns abgetreten, auch die Einwohner des-selben ihrer Pflichten gegen ihren vormaligen Landesherrn ausdrücklich entlassen worden, so nehmen Wir in Kraft des gegenwärtigen Patents hierdurch Besitz und einverleiben Unsern Staaten mit allen Rechten der Landes-hoheit und Oberherrlichkeit diejenigen Länder und Ortschaften, welche durch nachstehend tractatenmäßig be-zeichnete Linie abgeschnitten werden. ...
...Von da, wo die Grenze an die Stifts Zeitz stößt, wird sie dieser folgen bis zu der Altenburgschen Grenze bei Lucka. Die Grenzen des Neustädter Kreises, der ganz an Preußen übergeht, bleiben unverändert. ...
... Da des Königs von Sachsen Majestät auf alle Distrikte und Gebiete, die außerhalb dieser Linie liegen, Verzicht geleistet haben, so begreift die gegenwärtige Besitznahme, namentlich die Niederlausitz, einen Theil der Oberlausitz, den Kurkreis mit Barby und Gommern, einen Theil des Meißener und Leipziger Kreises, und den größten Theil der Stifter Merseburg und Naumburg-Zeitz, ferner das sächsische Mansfeld, den Thüringischen Kreis, das Fürstenthum Querfurt, den Neustädtischen Kreis, die vorbenannten Voigtländischen Enclaven und den königlich-sächsischen Antheil an Henneberg, alles so, wie es durch vorbenannte Linie bezeichnet wird.
Wir fügen Unsern königlichen Titeln hinzu: die Titel eines Herzogs von Sachsen, Markgrafen der beiden Lausitzen, Landgrafen von Thüringen, gefürsteten Grafen von Henneberg. ...
... Hiernach geschieht Unser Wille. Gegeben Wien, den 22sten Mai 1815. Friedrich Wilhelm.

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1 Kommentar

Danke. Einen Hinweis auf diesen Beitrag habe ich unter "Preußen" eingestellt:
http://www.myheimat.de/2701845(zwischen "Pommern" und "Reichsstraße 1")
Viele Grüße nach Naumburg

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