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Stadtverwaltung Naumburg -SchInkompetentürger oder Inkompetent???

Da hat offensichtlich dieStadtverwaltung im Naumburger Blütengrund eine neue Verankerung für das Fährseil in Auftrag gegeben ohne jegliche Statische Prüfung ,nach kürzester Zeit ist diese " Ingeneursleistung " abgeknickt, nicht auszudenken was mit einer vollbesetzten Fähre passiert wäre wenn diese "Konstrucktion" bei einer Úberfahrt abgeknickt wäre. Ich denke da wurde fahrlässig Gesundheit wenn nicht ganz und gar Leben aufs Spiel gesetzt. Die Zuständigen Fachleute sollten ganz "konsequent‘zur Verantwortung gezogen werden und vor allem die verschwendeten Steuergelder in die Stadtkasse zahlen. Wer schonmal einen Bauantrag gestellt hat ,wird wissen ,da wird geprüft, geprüft und nochmal geprüft und dann noch der Prüfstatiker der den Statiker überprüft, alles um den kleinen Mann das Leben zur Hölle zu machen.Aber die Stadt Naumburg hat das wohl für eigene Objekte nicht nötig...siehe Brandschutzgutachten Uta Schule.Aber vielleicht sollte diese Verankerung für das Fährseil garnicht ewig halten denn der Blütengrund in seiner jetzigen natürlichen, urigen Gestallt ist ja eh einigen Verwaltungsangestellten ein Dorn im Auge.Bleibt nur zu hoffen das sich genug angaschierte Bürger finden die um den Erhalt des Blütengrundes in seiner jetzigen Form kämpfen.

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BlütengrundStadtverwaltung

7 Kommentare

@Erwin: Ja, das sehe ich auch so. Hier herrscht auch in der Verwaltung Fachkräftemangel. Wenn ich mir so die letzten Jahre im Burgenlandkreis durch den Kopf gehen lasse, liegt das Problem nicht nur bei den Handwerkern.

Komisch, in Bad Kösen durfte die Fähre nicht in Betrieb genommen werden, weil das Fährseil die Prüfung nicht bestanden hat....

Mit welchem Maßstab wird hier eigentlich gemessen???

@Tina: Zumindest nicht mit den Maßstäben, die sich "Verwaltungsvorschriften" nennen. Dieses Beispiel ist ja nun für die Burgenlandkreisverwaltung nicht einzigartig. Seit ich in dieser Region lebe dokumentiere ich diese Zustände ja kontinuierlich. Es beginnt damit, dass nur ganz bestimmte Personen ihre Häuser korrekt mit Hausnummern zu bestücken haben (Verwaltungsvorschriften werden da gekippt und dann darf sogar eine Hausnummer auf einem Zeitungskasten der Mitteldeutschen Zeitung aufgebracht werden), die Schornsteinfegerverordnung muss nicht eingehalten werden, die Straßenverkehrsordnung tritt umgehend außer Kraft wenn es sich anbietet einer gewissen Personengruppe Parkflächen auf Baustellen zu gewähren. Ich könnte eigentlich fast jeden Tag einen Beweis dafür liefern, dass hier im Burgenlandkreis die bundesweit gängigen Rechtsvorschriften in Bezug auf öffentliche Sicherheit nach Gefühl und Befindlichkeit des Burgenlandkreises und seiner Mitarbeiter zur Anwendung gelangt.

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